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Henryk Stöckl und Inge Steinmetz nach der Festnahme in Frankfurt am 25.04.2020‼️

Wir können bestätigen, dass Henryk außer zu filmen nichts getan hat und Inge lediglich nach Henryks Festnahme die Kamera von Henryk in die Hand gedrückt bekam.

Währenddessen echte Gewalt- und Straftaten in diesem Land unter den Teppich gekehrt werden, werden Menschen, die für den Erhalt unserer Grundrechte Gesicht zeigen, festgenommen.

Willkommen in Absurdistan‼️

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https://youtu.be/JM66X0nHZjo

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t.me/Wirsindvielmehr
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10 comments

Hört den beiden genau mit zu!
Die Geschichte wiederholt sich, wir alle müssen auf die Straßen gehen! SOFORT!!! Bevor es zu spät ist!!!
Kathrin
Sie reden vor Aufregung sich ständig rein...das strengt an beim Zuhören
Ich habe mir das YouTube Video vom gestrigen Samstag angeschaut... Bitte macht weiter würde ich noch in Frankfurt wohnen... Ich wäre jeden Samstag dabei
Es ist eigentlich normal, dass Polizisten einen zur Seite (von der Herde weg) bitten, wenn man Beschuldigter in einem bereits eingeleiteten oder einzuleitendem Strafverfahren ist. Gerade das BKA/LKA verhält sich so, habe ich auch schon erlebt. Einmal als Gefährdeter aber gleichzeitig auch als möglicher Täter. Das soll vorgeblich erstmal der Diskretion dienen auch wenn einem natürlich mulmig dabei wird.

Es ist auch normal, dass die Einzelpersonen der BFE nicht (so leicht) identifizierbar sind. Dafür stehen sie auch in der Kritik, da Verfahren gegen sie genau aus diesem Grund oft eingestellt werden müssen.

Kunsturheberrechtsgesetz zieht hier bestenfalls für die Passanten, nicht aber für die Polizisten bei ihrer Arbeit. Das muss, darf und soll von jedem gefilmt und veröffentlicht werden. Auch gegen das neue Bundesdatenschutzgesetz / DSGVO verstößt es nicht, da ein eigenes sowie öffentliches Interesse an der Dokumentation besteht.

Wir dürfen hier jedoch nicht die Situation ohne Seuchenschutz/Infektionsschutz mit der Situation während Seuchenschutz/Infektionsschutz verwechseln. Die Rechtslage ist momentan eine andere als sonst bei jedweder Art von Versammlung.

Ich kenne nicht jedes Detail vom Infektionsschutzgesetz, doch es gibt darin einige Strafvorschriften. Und diese greifen momentan. Das Infektionsschutzgesetz schränkt dabei verschiedene Grundrechte ein und nennt diese Einschränkungen auch rechtmäßig (entsprechend Grundgesetz Artikel 19). So kann man eben nicht einfach das Infektionsschutzgesetz als ungütlig erklären. Das Gesetz gibt es schon seit 2001 (Schröder) und seit dem es in Kraft ist, kann es in solchen Fällen die Grundrecht einschränken. Jedem Bürger stand es frei vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen. Ich denke, wenn man dies mit der Polizei diskutieren muss, dann ist es viel zu spät. Man kann vielleicht, mit Glück, hinterher über die Judikative feststellen, dass die Einschnitte nicht gerechtfertigt waren. Das kostet einem aber eine Stange Geld. Ich habe ähnliches mit §130 erlebt. Obwohl dort nicht einmal drin steht, dass dadurch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eingeschränkt wird, betrachteten sie die Anwendung es als rechtmäßig und ich wurde verurteilt. Beim Infektionsschutzgesetz sehe ich noch weniger Chance dagegen vorzugehen.

Daher stimmt es nicht, wenn die Opfer (Zielpersonen) der Polizeimaßnahme hier pauschal sagen, sie hätten gegen nichts verstoßen. Die, die das Strafverfahren einleiteten oder einleiten wollten sehen das offenbar anders. Obgleich ich auf der Seite der Zielpersonen stehe, muss ich die Lage doch neutral bewerten.

Da wird man einen guten Anwalt benötigen.
Würde mich mal mit Hendryk Stöckl unterhalten
Wie soll das nur weiter gehen, was haben die vor mit uns die ganze Sache macht Angst.
Maximilian Geheim
Das wird noch schlimmer werden
Franko
Patrice
Es ist eigentlich normal, dass Polizisten einen zur Seite (von der Herde weg) bitten, wenn man Beschuldigter in einem bereits eingeleiteten oder einzuleitendem Strafverfahren ist. Gerade das BKA/LKA verhält sich so, habe ich auch schon erlebt. Einmal als Gefährdeter aber gleichzeitig auch als möglicher Täter. Das soll vorgeblich erstmal der Diskretion dienen auch wenn einem natürlich mulmig dabei wird. Es ist auch normal, dass die Einzelpersonen der BFE nicht (so leicht) identifizierbar sind. Dafür stehen sie auch in der Kritik, da Verfahren gegen sie genau aus diesem Grund oft eingestellt werden müssen. Kunsturheberrechtsgesetz zieht hier bestenfalls für die Passanten, nicht aber für die Polizisten bei ihrer Arbeit. Das muss, darf und soll von jedem gefilmt und veröffentlicht werden. Auch gegen das neue Bundesdatenschutzgesetz / DSGVO verstößt es nicht, da ein eigenes sowie öffentliches Interesse an der Dokumentation besteht. Wir dürfen hier jedoch nicht die Situation ohne Seuchenschutz/Infektionsschutz mit der Situation während Seuchenschutz/Infektionsschutz verwechseln. Die Rechtslage ist momentan eine andere als sonst bei jedweder Art von Versammlung. Ich kenne nicht jedes Detail vom Infektionsschutzgesetz, doch es gibt darin einige Strafvorschriften. Und diese greifen momentan. Das Infektionsschutzgesetz schränkt dabei verschiedene Grundrechte ein und nennt diese Einschränkungen auch rechtmäßig (entsprechend Grundgesetz Artikel 19). So kann man eben nicht einfach das Infektionsschutzgesetz als ungütlig erklären. Das Gesetz gibt es schon seit 2001 (Schröder) und seit dem es in Kraft ist, kann es in solchen Fällen die Grundrecht einschränken. Jedem Bürger stand es frei vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen. Ich denke, wenn man dies mit der Polizei diskutieren muss, dann ist es viel zu spät. Man kann vielleicht, mit Glück, hinterher über die Judikative feststellen, dass die Einschnitte nicht gerechtfertigt waren. Das kostet einem aber eine Stange Geld. Ich habe ähnliches mit §130 erlebt. Obwohl dort nicht einmal drin steht, dass dadurch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eingeschränkt wird, betrachteten sie die Anwendung es als rechtmäßig und ich wurde verurteilt. Beim Infektionsschutzgesetz sehe ich noch weniger Chance dagegen vorzugehen. Daher stimmt es nicht, wenn die Opfer (Zielpersonen) der Polizeimaßnahme hier pauschal sagen, sie hätten gegen nichts verstoßen. Die, die das Strafverfahren einleiteten oder einleiten wollten sehen das offenbar anders. Obgleich ich auf der Seite der Zielpersonen stehe, muss ich die Lage doch neutral bewerten. Da wird man einen guten Anwalt benötigen.
Die aktuell wirksamen Gesetzgebungen des Infektionsschutzgesetzes müssen aber dennoch immer verhältnismäßig sein und es muß eine entsprechende Gefährdungslage, durch eine etwaige Infektionskrankheit vorliegen. Eine Grippe die jedes Jahr wiederkommt, seit Menschengedenken und in diesem Jahr sogar viel milder ausgefallen ist, als in den letzten Jahren kann hier wohl kaum als Grundlage dafür dienen Auch dürfen die Maßnahmen nur vorübergehend getroffen werden. Unsere derzeitige Regierung macht aber nicht den Eindruck als würde sie die Maßnahmen entsprechend der Faktenlage genau überprüfen und befristet planen und auszurichten. Sie macht genau das Gegenteil . Sie stellt die Dinge, also die Zahl der Neuinfektionen und Todeszahlen, sogar in einem völlig falschen Licht dar. Statt über Lockerungen nachzudenken, was ihre Pflicht wäre, angesichts der drastischen Maßnahmen, die viele Menschen in ihrer Existenz gefährdet und ihre Freiheitsrechte massiv einschränkt, so dass sie noch nicht mal ihre nächsten Verwandten besuchen können, oder wenn ein Verwandter stirbt noch nicht mal gemeinsam an einer Beerdigung teilnehmen können, oder Schüler die nicht mehr zur Schule gehen können und deren Zukunft im Moment im Ungewissen liegt usw., usw., nein, sie will sogar abwarten bis ein neuer Impfstoff entwickelt ist. Und es ist überhaupt nicht absehbar wann das sein soll. Dann wollen sie auch noch eine Impfpflicht einführen, was eine Verletzung des Artikel GG 2 darstellt. Diese Verhalten kann man nur als völlig verantwortungslos, völlig überzogen, diktatorisch und kriminell bezeichnen. Denn es wird viele Menschen in den Ruin treiben. Und die Gesellschaft stark verändern. Es soll noch mehr totalitäre Überwachung erfolgen (obwohl man sich fragt, wie das überhaupt noch zu steigern ist), es wird noch mehr Zwietracht gesät und die Menschen werden noch mehr zu einer Herde aus völlig versklavten und sich gegenseitig denunzierenden Zombies mutieren. Nein Danke!!
Es reicht!!!