Henryk Stöckl und Inge Steinmetz nach der Festnahme in Frankfurt am 25.04.2020
‼️Wir können bestätigen, dass Henryk außer zu filmen nichts getan hat und Inge lediglich nach Henryks Festnahme die Kamera von Henryk in die Hand gedrückt bekam.
Währenddessen echte Gewalt- und Straftaten in diesem Land unter den Teppich gekehrt werden, werden Menschen, die für den Erhalt unserer Grundrechte Gesicht zeigen, festgenommen.
Willkommen in Absurdistan
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t.me/Wirsindvielmehr ♦️♦️♦️♦️♦️♦️♦️♦️
Es ist auch normal, dass die Einzelpersonen der BFE nicht (so leicht) identifizierbar sind. Dafür stehen sie auch in der Kritik, da Verfahren gegen sie genau aus diesem Grund oft eingestellt werden müssen.
Kunsturheberrechtsgesetz zieht hier bestenfalls für die Passanten, nicht aber für die Polizisten bei ihrer Arbeit. Das muss, darf und soll von jedem gefilmt und veröffentlicht werden. Auch gegen das neue Bundesdatenschutzgesetz / DSGVO verstößt es nicht, da ein eigenes sowie öffentliches Interesse an der Dokumentation besteht.
Wir dürfen hier jedoch nicht die Situation ohne Seuchenschutz/Infektionsschutz mit der Situation während Seuchenschutz/Infektionsschutz verwechseln. Die Rechtslage ist momentan eine andere als sonst bei jedweder Art von Versammlung.
Ich kenne nicht jedes Detail vom Infektionsschutzgesetz, doch es gibt darin einige Strafvorschriften. Und diese greifen momentan. Das Infektionsschutzgesetz schränkt dabei verschiedene Grundrechte ein und nennt diese Einschränkungen auch rechtmäßig (entsprechend Grundgesetz Artikel 19). So kann man eben nicht einfach das Infektionsschutzgesetz als ungütlig erklären. Das Gesetz gibt es schon seit 2001 (Schröder) und seit dem es in Kraft ist, kann es in solchen Fällen die Grundrecht einschränken. Jedem Bürger stand es frei vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen. Ich denke, wenn man dies mit der Polizei diskutieren muss, dann ist es viel zu spät. Man kann vielleicht, mit Glück, hinterher über die Judikative feststellen, dass die Einschnitte nicht gerechtfertigt waren. Das kostet einem aber eine Stange Geld. Ich habe ähnliches mit §130 erlebt. Obwohl dort nicht einmal drin steht, dass dadurch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eingeschränkt wird, betrachteten sie die Anwendung es als rechtmäßig und ich wurde verurteilt. Beim Infektionsschutzgesetz sehe ich noch weniger Chance dagegen vorzugehen.
Daher stimmt es nicht, wenn die Opfer (Zielpersonen) der Polizeimaßnahme hier pauschal sagen, sie hätten gegen nichts verstoßen. Die, die das Strafverfahren einleiteten oder einleiten wollten sehen das offenbar anders. Obgleich ich auf der Seite der Zielpersonen stehe, muss ich die Lage doch neutral bewerten.
Da wird man einen guten Anwalt benötigen.
Es reicht!!!