Die AU-Meldung an die Krankenkasse übernimmt inzwischen die Arztpraxis auf digitalem Weg. Arztpraxen, die noch nicht an dem elektronischen Verfahren angeschlossen sind, müssen bis Ende 2022 auf das digitale Meldesystem umstellen.

Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen ab Januar 2023 keinen Krankenschein mehr beim Chef oder der Personalabteilung abgeben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Arbeitgeber dann selbst von der Krankenkasse abholen.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, welche Krankheit ich habe?
Nein. "Es gilt der Grundsatz, dass Art und Ursache der Krankheits Privatsache sind", sagt Daniel Stach, Rechtsassessor und Gewerkschaftssekretär bei der Verdi Bundesverwaltung in Berlin. Es gilt jedoch: "In Ausnahmen kann eine Pflicht zur Mitteilung bestehen", erklärt Windirsch. Das ist bei ansteckenden Erkrankungen wie etwa Masern, Mumps, Hepatitis B oder Influenza der Fall, bei denen der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft treffen muss. Gegenüber dem Arbeitgeber besteht immer dann eine Anzeigepflicht, wenn ein Infektionsrisiko für Kollegen besteht. Das ist auch bei Covid-19 der Fall.

https://www.stern.de/gesundheit/krankmeldung--der-gelbe-schein-ist-ab-januar-geschichte--32955756.html

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