Die Geschichte des Urlaubs :

„Erholungsurlaub für Arbeiter!“

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts gewährten einzelne Arbeitgeber einzelnen Arbeitern, Angestellten und Beamten zwei, drei, maximal sechs Tage Urlaub – im Jahr! Der Begriff „Urlaub“ kommt übrigens aus dem hochherrschaftlichen und militärischen Sprachgebrauch („urloup“) und bedeutet zum Beispiel: die „Erlaubnis“ des Fürsten, sich „von Hofe“ oder „von der Truppe entfernen zu dürfen“ – eine Art Gnadenakt. Von einem verbrieften Recht auf arbeitsfreie Tage wagte noch kaum jemand zu träumen. Die erste tarifvertragliche Urlaubsregelung erstreitet dann aber doch – im Jahre 1903 in Stuttgart und in Thüringen – der Zentralverband deutscher Brauereiarbeiter: drei freie Tage im Jahr.
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