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Marcel Luthe auf X: "Die Auswüchse des autoritären und totalitären Staates, der wild um sich schlägt werden immer grotesker und immer offensichtlicher verfassungsfeindlich, wie nun das Agieren des Innenministeriums in Rheinland-Pfalz unter Führung der SPD, das pauschal AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst entfernen will:

wie so viele "Errungenschaften", die sich aus den vordemokratischen Gräbern erheben, wird nun auch die menschenwürdewidrige Kollektivsanktionierung aus ihrem seit 1945 vermodernden Sarg geholt und das Rechtsstaatsprinzip weiter ausgehöhlt.

Auch verstößt das Land Rheinland-Pfalz damit unmittelbar gegen Art. 33 II des Grundgesetzes:

Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Was meint das? Die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder entsprechende politische Überzeugungen sind grundsätzlich kein taugliches Eignungskriterium, vgl. W. Kugele, ZBR 2007, 109 (110); H. Landau/M. Steinkühler, DVBl. 2007, 133 (140); B. Kortz/S. Lubig, ZBR 2006, 397 (402); H. Lecheler, HStR3 V, § 110 Rn. 10; Jarass/Pieroth, GG, Art. 33 Rn. 22; Pieper (Fn. 182), Art. 33 Rn. 79; Jachmann (Fn. 179), Art. 33 Rn. 19; Voßkuhle (Fn. 148), § 43 Rn. 66.

Die Gewährung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern nach Maßgabe politischer Anschauungen der Bewerber - die Ämterpatronage - widerspricht dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 III 1 GG - und auch auch Art. 21 I der Grundrechtecharta der EU und verstößt gegen Art. 33 II GG.

Wir werden für jedes unserer Mitglieder gegen eine solche grundgesetzwidrige Diskriminierung vorgehen - durch den gesamten Instanzenzug.

Und werden nun einmal prüfen, was eigentlich gegen all die offen gegen das Grundgesetz agitierenden und agierenden Personen in den Innenministerien von Bund und Ländern rechtlich wie politisch getan werden kann."

https://www.gg-gewerkschaft.de/

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