Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Neufassung der Corona-Verordnung vom 17. April der Landesregierung Baden-Württemberg haben Sie Versammlungen weiterhin generell verboten: "§ 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen". Dies widerspricht weiterhin dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, welches das Bundesverfassungsgericht am 15. April festgestellt hat und am 16. April veröffentlichte:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-025.htmlKannte die Landesregierung Baden-Württemberg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Aktenzeichen 1 BvR 828/20 bei Verabschiedung der Fassung der Corona-Verordnung vom 17. April?
Wann wird die Corona-Verordnung entsprechend angepasst?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Felger
W.I.M.
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Wir brauchen alle, die Mut haben u bereit sind Gesicht zu zeigen.
Grundgesetz ... unser höchstes Gut🇩🇪❣️🇩🇪
Lasst euch nicht mehr willenlos einsperren!!
Steht auf ...