Der Europarat verbindet damit als einzige europäische Organisation alle europäischen Staaten mit einem rechtlich verbindlichen Rahmen, der einklagbare Garantien für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellt. Ein weitgefächertes spezifisches Programmangebot zur Unterstützung demokratischer Reformprozesse. Der Europarat ist folglich nicht nur Wächter, sondern auch wirkungsvoller Förderer einer über die Europäische Union hinausreichenden Wertegemeinschaft und nimmt damit eine Schlüsselfunktion bei der Stabilisierung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in Mittel- und Osteuropa ein.
Deutschland ist seit 1950 Mitglied des Europarats und arbeitet auf allen Ebenen intensiv an den Programmen des Europarats mit.
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