Wenn das Gericht die Strafe vergisst: Manchmal braucht es auch ein bisschen GlückDie Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte im August 2023 einen Strafbefehl gegen einen Mann aus dem Erzgebirge beantragt, dem vorgeworfen wurde, mit nicht gerade freundlichen Worten vor den Mitgliedern einer Corona-Kontrolleinheit des Landratsamtes gewarnt zu haben. Formal sollte das eine Beleidigung sein. Doch beim Erlass des Strafbefehls wurde zwar festgestellt, dass der Mann diese Tat begangen haben soll und er auch förmlich verurteilt, allerdings hatten entweder Staatsanwaltschaft oder Gericht (meistens legt die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl vor und das Gericht nickt nur noch ab) vergessen, eine Strafe hineinzuschreiben. Im Klartext: Der Mann wurde zwar verurteilt, es fehlten jedoch sowohl die Zahl der Tagessätze, als auch die Tagessatzhöhe. Es war also eine Verurteilung ohne Folge.
Routinemäßig wurde natürlich trotzdem erst einmal Einspruch eingelegt und dieser dann, kurz vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin zurückgenommen. Dadurch wurde die Verurteilung rechtskräftig und der Staatsanwaltschaft fiel offenbar das Missgeschick auf. Im November 2024 stellte die Staatsanwaltschaft schließlich einen neuen Strafbefehlsantrag über 15 Tagessätze zu je 15 Euro und begründete dies mit der fehlenden Strafe im ersten, nunmehr rechtskräftigen Strafbefehl. Da aber in Deutschland niemand zweimal wegen der gleichen Tat verurteilt werden darf (und durch die Rechtskraft des ersten Strafbefehls bestand schließlich eine Verurteilung, wenn auch ohne Strafe), lehnte das Amtsgericht Aue-Bad Schlema den beantragten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz ab. Dagegen wandte sich die Staatsanwaltschaft mit einer sofortigen Beschwerde, die nun, im Februar 2025, auch vom Landgericht Chemnitz abgebügelt wurde: Es darf kein neuer Strafbefehl erlassen werden.
Manchmal braucht es auch ein bisschen Glück im Unglück und auch Behörden machen Fehler. Auch dieses Beispiel zeigt, warum Strafbefehle nie einfach angenommen werden sollten – oft stehen sie auf sehr wackeligen Beinen. Und manchmal profitieren Bürger auch von kleineren Justizpannen. Wie im hier vorliegenden Fall, den im Übrigen die Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann geführt hat.FREIE SACHSEN: Wir zeigen, was andere verschweigen – folgt uns bei Telegram!
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Schlimm ist nur, dass überhaupt Menschen wegen der Corona-Fakedemie verfolgt werden. Während die Täter der Corona-Junta immer noch ungestraft herumlaufen, außer den "Plötzlich und Unerwarteten".
Andererseits gehören jegliche Strafen gegen Coronamaßnahmen Gegner aufgehoben und die Coronamaßnahmen Täter vor Gericht.
Es sind ganz einfach zuviele unqualifizierte Systemlinge im Öffentlichen "Dienst" und angepasste hörige Beamte in der Justiz beschäftigt, die zudem meist mit Vetternwirtschaft in Positionen gehievt werden, denen sie nicht gewachsen sind.
Ich erlebe es immer wieder bei gelegentlich notwendigen Erledigungen im Rathaus; da graust es einen...🤯🥳
Und genau deshalb kommt es zu solchen Glückssituationen... zum Glück..🤗
In einer Demokratie wäre solch eine Anklage gar nicht erst möglich; aber Merkels Kaffeekränzchen mit den Verfassungsrichtern wirkt noch nach..🤮🤮🤮