Oberverwaltungsgericht kippt Anforderung an Masken-Atteste

"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat eine entscheidende Anforderung an die Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht vorerst gekippt.

Die Richter hätten die Bestimmung der Brandenburger Eindämmungsverordnung, wonach auf den Attesten die Diagnose und die daraus folgenden Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht vermerkt sein muss, im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt, teilte das OVG am Donnerstag mit.

Dabei stehe in Frage, ob dieser datenschutzrechtliche Eingriff im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlage habe, erklärten die Richter.

Der Antragsteller sei ansonsten gezwungen, seine konkrete Diagnose an vielen nicht-öffentlichen Stellen wie Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln oder bei Demonstrationen oder religiösen Veranstaltungen zu offenbaren, hieß es in der Begründung weiter.

Dabei handele es sich jedoch um gesundheitsbezogene Daten, die einem besonders hohen Schutz unterlägen."

https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/oberverwaltungsgericht-kippt-anforderung-an-masken-atteste

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