V-Mann-Land

"Die Regierung will nicht, dass ein V-Mann-Führer des Verfassungsschutzes im Amri-Untersuchungsausschuss aussagt."

"Der Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags bekommt keine Möglichkeit, einen geheim gehaltenen V-Mann-Führer zu befragen. Eine entsprechende Klage ... blieb erfolglos. Das BVerfG in Karlsruhe lehnte die Vernehmung eines Mitarbeiters des Bundesamtes für Verfassungsschutz ab.

Der Zweite Senat kam mehrheitlich zu der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall das parlamentarische Aufklärungsinteresse hinter dem Staatswohl zurücktreten müsse."

"Der Ausschuss wollte den Verfassungsschutzmitarbeiter anhören, der V-Männer im Umfeld einer von Anis Amri besuchten Moschee führte, die als Treffpunkt radikaler Salafisten galt. Das Bundesinnenministerium weigerte sich aber, den Mitarbeiter zu benennen"

"Vertreter der Oppositionsfraktionen reagierten enttäuscht auf die Entscheidung. Die Rolle des Verfassungsschutzes im Fall Amri könne so nicht aufgeklärt werden"

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1 comment

Endlich wieder ein richtungweisendes Urteil des BVerfG! Jetzt haben wir es von höchster Stelle Schwarz auf Weiß, das das Parlament NICHT dem Staatswohl dient! Wer häte das gedacht! Danke, 2. Senat des BVerfG! Jetzt bitte noch die veraltete Eidesformel der Parlamentarier anpassen und sie auf die Bundeskanzlerin vereidigen, dann ist die Klarheit komplett.