NACH DEM VIREN-"NOTSTAND" DER KLIMA-"NOTSTAND", DER NEUE HEBEL FÜR GRAVIERENDE GRUNDRECHTS-EINSCHRÄNKUNGEN?
DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT MACHT TÜR UND TOR DAFÜR AUF!
Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass die Abschaffung von Grund- und Freiheitsrechten im Zuge des Klimawahns angemessen und verfassungsgemäß ist.