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6 comments

sorry, aber ... "verfassungsrechtlich nicht erlaubt"??? doch! erlaubt ist verfassungsrechtlich alles, was nicht verfassungsrechtlich verboten ist und impflicht ist vor dem Verfassungsgericht bereits über die Maserimpfpflicht durchexerziert mit: legal!

Der einzige Weg hier an dem für die Verfassungskonformität entscheidenden Kriterium "Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen" = Kaugummi ist
Nürnberger Kodex Art. 6, d.h. man argumentiert, daß es sich hier nicht um eine Impfung, sondern um einen experimentellen Stoff handelt.

Daran wird bislang aber weitgehend vorbeiargumentiert
Cosmea
Lieber Thomas und sein Team, ich habe eine Bitte. Könntet ihr den Medien-Ausschnitt zu Tim Kellner senden? Vielleicht kann er etwas daraus machen!?!
Liebe Grüße und einen schönen 1. Advent
Was denn für eine Verfassung? Hab ich irgendwas verpasst?
Wer die Waffen hat, hat recht so einfach
Der mit dem grösseren Stock hat zu sagen