Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (19/23491) ist am Montag, 16. November 2020, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Sitzung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) beginnt um 14.15 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden. Die Sitzung wird am Dienstag, 17. November 2020, ab 12 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen und im Internet auf
www.bundestag.de übertragen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit der geplanten Gesetzesänderung eine Beschleunigung der erfassten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Höchstspannungsübertragungsnetzebene gewährleisten. 35 neue Netzausbauvorhaben würden in die Aktualisierung aufgenommen, acht bisherige geändert. Darüber hinaus würden einige Anpassungen in anderen Vorschriften vorgenommen, um eine zügige Durchführung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu fördern. Dabei gehe es vor allem um Vereinfachungen bei der Planfeststellung von Leerrohren und mitverlegten Erdkabeln, Nachbeteiligungsverfahren, die Bestimmungen zu Geheimhaltung, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts. Bei der Bundesnetzagentur wird von einem jährlichen Kostenanstieg in Höhe von insgesamt etwa 15,29 Millionen Euro ausgegangen, beim Bundesverwaltungsgericht von 746.510 Euro (Mehrbedarf an Personalkosten). Für die Realisierung der neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Netzausbauvorhaben werden der Bundesregierung zufolge schätzungsweise Kosten in Höhe von etwa 17,3 Milliarden Euro als einmalige Investitionskosten über einen mehrjährigen Zeitraum entstehen. (pez/09.11.2020)
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