„Dunkelhäutig, mit Rasta-Frisur“ – Berlin zahlt Entschädigung nach rassistischer Polizeikontrolle - GdP-Sprecher Jendro bei WELT: „Das stellt jegliche Polizeimaßnahme unter Generalverdacht. Wir haben vor dem Bürokratiemonster LADG gewarnt, das hat mit der Praxis auf der Straße nichts mehr zu tun“
Bei der Suche nach einem Drogendealer kontrollieren Polizisten in Berlin aufgrund einer Personenbeschreibung einen Mann. Das Amtsgericht Berlin-Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus, ohne diesen genau belegen zu können, nur weil der Kläger schwarz ist.
Das Urteil des Gerichts erfolgte auf Grundlage des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes, das es seit dem Jahr 2020 gibt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte das Rechtsmagazin LTO über den Fall berichtet.
Unser GdP-Sprecher Benjamin Jendro hat im Interview mit WELT mal erklärt, wie wir das so finden.