Roswitha Kollmann

Die Spanischen Balearen
‼ "Balearenregierung ordnet per Gesetz Zwangsimpfungen, Zwangstests und andere totalitäre Massnahmen an...
Juristen betonen, dass dieses Gesetz «eindeutig» verfassungswidrig ist und die Grundrechte verletzt...

Mit Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera verbinden viele Europäer herrliche Strände, unbeschwerte Urlaubstage und ein Gefühl von Freiheit. Seit dem 13. Juli 2021 können die Balearen mit einer weiteren Superlative aufwarten:

‼ Die Inseln dürfen sich rühmen, das totalitärste Regime ganz Spaniens zu haben.

Per Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado/BOE) hat die links-sozialistische Regierung ihren Bürgern ein neues Gesetz beschert, das in Gesundheitskrisen unter anderem Zwangsimpfungen, Zwangstests, Zwangsbehandlungen und Zwangsquarantäne vorsieht.

Wie der Zufall es will, geht dieses Gesetz der Balearenregierung zeitgleich mit der Ankündigung des französischen Staatspräsidenten und Ex-Rothschild-Bankers Macron einher, der die Zwangsimpfung für das Gesundheitspersonal anordnete .

«Es ist das erste Gesetz dieser Art in ganz Spanien, und es ist eindeutig verfassungswidrig und verletzt fundamentale Rechte», erklärte der Anwalt Aitor Guisasola auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado en contra de la demagogia». Um der Zensur und der Löschung seines Videos zu entgehen, beschränkte sich der Jurist darauf, einige Abschnitte aus diesem Gesetz vorzulesen.

Darin wird in Artikel 1. 3 klargestellt, welche «allgemeinen Präventivmassnahmen» die Regierung künftig ergreifen darf, um übertragbare Krankheiten jedweder Art einzudämmen. Vor allem Punkt e) verdeutlicht, dass die Zeiten, in denen sich Spanien als Demokratie bezeichnen durfte, definitiv vorbei sind. Dort steht:

«Unterwerfung unter prophylaktische Massnahmen zur Verhütung von Krankheiten, einschliesslich Impfungen für bestimmte Gruppen oder Immunisierung, in jedem Fall mit Informationen über die möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Annahme oder Nichtannahme dieser Massnahmen.»

Welchen «bestimmten Gruppen» die Balearenregierung experimentelle Gen-Injektionen verabreichen will, wurde noch nicht spezifiziert.

Aber auch die anderen Massnahmen haben es in sich: Bei der Kontrolle der «erkrankten» Personen (Anm. d. Red.: also alle, die durch untaugliche Tests als positiv eingestuft werden) oder deren Kontaktpersonen kann die Regierung willkürlich verfahren. Sie kann alle Massnahmen ergreifen, die sie als «geeignet» und «angemessen» erachtet.

In Artikel 1.3. wird zwecks der Kontrolle der «kranken» Personen die Quarantäne zu Hause, Unterbringung in einem Krankenhaus, Isolierung oder Unterbringung an einem «anderen für diesen Zweck geeigneten Ort» angeordnet. Auch die «Einweisung kranker Personen zu einer angemessene Behandlung» ist vorgesehen.

Personen, die mit diesen «Kranken» Kontakt gehabt haben könnten, dürfen von der Regierung ebenfalls zur «Quarantäne zu Hause oder an einem anderen dafür geeigneten Ort» gezwungen werden.

Es heisst:

«In diesem Sinne bedeutet Quarantäne die Einschränkung von Aktivitäten und die Isolierung einer Person, bei der der begründete Verdacht besteht, dass sie einem Risiko für die öffentliche Gesundheit ausgesetzt war oder gewesen sein könnte und sie eine potenzielle Quelle für die weitere Ausbreitung einer Krankheit darstellt, von anderen, nicht erkrankten Personen. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Grundsätze, wissenschaftlicher Erkenntnisse oder verfügbarer Informationen.»

Weiterhin werden «Beobachtungs- oder Gesundheitsüberwachungsmassnahmen» genehmigt. Auch diese Zwangsanordnungen dürfen allein auf Basis von Verdachts-momenten angewendet werden. So können «Personen mit Symptomen, die mit der betreffenden übertragbaren Krankheit in Bezug stehen, oder Personen, bei denen andere objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Risiko der Krankheitsübertragung bestehen könnte» zu ärztlichen Untersuchungen oder diagnostischen Tests genötigt werden.

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