SYRIEN KÜNDIGT GENERALAMNESTIE AN
Diese gilt für Personen, denen Desertion, geringfügige Vergehen und bestimmte Verstöße vor dem 22. September 2024 vorgeworfen werden.
Das von Regimechef Bashar Assad erlassene Dekret ermöglicht es ins Ausland geflohenen Bürgern, nach Syrien zurückzukehren, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.
Nach Angaben der Syrian Arab News Agency (SANA) müssen sich Einzelpersonen innerhalb von drei Monaten in Syrien und innerhalb von vier Monaten im Ausland stellen, um für die Amnestie in Frage zu kommen.
Das Dekret deckt die meisten Straftaten ab, schließt jedoch schwere Verbrechen gegen den Staat und die Gesellschaft wie Bestechung, Urkundenfälschung und Verbrechen gegen die öffentliche Moral aus.
Kommentar:
In den deutschen Medien ist kein Wort davon zu hören oder zu lesen. Wäre ja eine Katastrophe, wenn so viele Gynäkologen, Metzger und Co. unter den Geflüchteten Deutschland verlassen würden.
Quelle
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