§129 StGB - Wer lesen kann ist klar im Vorteil - Wer nicht lesen kann, der geht weiter wählen (obwohl seine Stimme als staatenloser Personalausweisträger eh nicht zählt, da er kein nachgewiesener Deutscher nach 116 GG ist. Diese haben den Staatsangehörigkeitsausweiss. Siehe Kleine Anfrage zum Thema Staatsangehörigkeitsausweiss der Grünen aus dem Jahre 2017)
Kurti
Wow was für eine heldenhafte Show alles für's einfache Volk wird auch nicht's ändern Alle Parteien haben versagt wenn man über zwei Jahre Verfassungswidrige Maßnahmen angeblich nicht verhindern kann hat man meiner Ansicht nach seine Hausaufgaben nicht gemacht oder man hat kein Interesse irgendwas zu verhindern aber immer ist der Wähler schuld das den Menschen immer noch das Märchen Wahlen würden was verändern erzählt wird ist schon lustig aber jeder darf glauben was er möchte solange jeiner geschädigt wird
Mein Aufnahmeantrag liegt seit Monaten bei Herrn André Barth in Dippoldiswalde. Da ich Rollstuhlfahrer bin, kann ich auch nicht einfach mal vorbei schauen. Ich freue mich aber über soviel Interesse.
https://www.youtube.com/watch?v=Fywg1EbOxiw https://www.youtube.com/watch?v=ofz7AetVYEw
Personalausweisträger eh nicht zählt, da er kein nachgewiesener Deutscher nach 116 GG ist. Diese haben den Staatsangehörigkeitsausweiss. Siehe Kleine Anfrage zum Thema Staatsangehörigkeitsausweiss der Grünen aus dem Jahre 2017)