Ich fordere ein Ermittlungsverfahren gegen den WDR wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole!
Gleiches Recht für alle?!
Ein Sprecher des WDR: „Zu vertraglichen Inhalten äußert sich der WDR nicht. Darüber hinaus ist die Kunst gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) bei der strafbaren Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ausdrücklich ausgenommen."
Das könnte man sowieso nicht vergleichen. Diese im Mainstream veröffentlichte eine Foto von einem Umzugswagen, sieht irgendwie KI-mäßig aus, und er existiert in Wahrheit so vieleicht gar nicht. Es wurde einen Monat vor der 1. April herausgegeben. Möglicherweise möchte man den Deutschen auch den ersten April wegnehmen, indem man versucht, lustige Unwahrheiten aufs ganze Jahr zu verteilen. -------------- Aber man könnte es auch aus einem anderen Grunde nicht vergleichen, denn Tim benutzt für seine Arbeit nur sowieso im Netz vorhandene Gema-freie Videoschnipsel. Und etwas, das sich ohnehin jeder im Netz ansehen könnte, kann nicht strafwürdig sein, oder gar strafwürdiger, wenn man einen Schnipsel davon bei Tim sieht. Ansonsten würden sich Staatsanwaltschaften um die Quelle kümmern... --------------- Der WDR hingegen soll die AFD-Hakenkreuz-Brezel explizit beim Künstler in Auftrag gegeben haben. Er hätte dann also aktiv am Entstehen des Hakenkreuzwagens und ihn in die Öffentlichkeit gezogen. https://www.nius.de/gesellschaft/news/weidel-mit-hakenkreuz/4fd1d0aa-8470-40a0-b7ea-4d98b91b9538 ----------- Das Strafrecht greift, sobald er über deutsche Straßen zieht, und nicht wegen eines Werkstattfotos, dass vielleicht per KI entstanden sein könnte. Steht alles hier drin. Und ist auch ganz kurz zu lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
Zitat: "Es kann schließlich nicht sein, dass Tim für die Verwendung von Clips öffentlicher Medienanstalten persönlich für den Inhalt der Clips zur Verantwortung gezogen werden soll, während die Sender - die Ersteller der Clips - straffrei ausgehen."
Genau! Wenn frei zugängliche Videos im Netz strafrechtlich relevant sein sollten, steht immer auch dessen Herausgeber im Fadenkreuz staatsanwaltlicher Ermittlungen - die Quelle allen Übels, sozusagen. Geht die Staatsanwaltschaft nicht an die Quelle, zumal wenn sie staatlich ist, darf jeder Nachnutzer von offensichtlicher Unbedenklichkeit ausgehen.
Hallo liebe Gruppe, ich möchte mich bei allen Administratoren und Mitgliedern der Gruppe entschuldigen, wenn dies gegen eure Gruppenregeln verstößt 🙏 Ich versuche nur zu helfen. Aufgrund der Schwierigkeiten, mit denen wir in letzter Zeit konfrontiert sind, möchte ich jeden, der an Klonkarten, Laptops, Smartphones, Fernsehern, Uhren, Führerscheinen, PayPal-Umtausch, Banknoten, Rechtsdokumenten, Waffen und Drogen interessiert ist, informieren, eine Nachricht an diese WhatsApp +49 1521 9661680 zu senden oder auf diesen WhatsApp-Link zu klicken, um ihm eine Nachricht über WhatsApp zu senden https://wa.me/4915219661680. Oder klicken Sie auf diesen Link um unserer Telegrammgruppe beizutreten https://t.me/wirliebendeutschland08
Diese im Mainstream veröffentlichte eine Foto von einem Umzugswagen, sieht irgendwie KI-mäßig aus, und er existiert in Wahrheit so vieleicht gar nicht. Es wurde einen Monat vor der 1. April herausgegeben. Möglicherweise möchte man den Deutschen auch den ersten April wegnehmen, indem man versucht, lustige Unwahrheiten aufs ganze Jahr zu verteilen.
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Aber man könnte es auch aus einem anderen Grunde nicht vergleichen, denn Tim benutzt für seine Arbeit nur sowieso im Netz vorhandene Gema-freie Videoschnipsel.
Und etwas, das sich ohnehin jeder im Netz ansehen könnte, kann nicht strafwürdig sein, oder gar strafwürdiger, wenn man einen Schnipsel davon bei Tim sieht. Ansonsten würden sich Staatsanwaltschaften um die Quelle kümmern...
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Der WDR hingegen soll die AFD-Hakenkreuz-Brezel explizit beim Künstler in Auftrag gegeben haben.
Er hätte dann also aktiv am Entstehen des Hakenkreuzwagens und ihn in die Öffentlichkeit gezogen.
https://www.nius.de/gesellschaft/news/weidel-mit-hakenkreuz/4fd1d0aa-8470-40a0-b7ea-4d98b91b9538
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Das Strafrecht greift, sobald er über deutsche Straßen zieht, und nicht wegen eines Werkstattfotos, dass vielleicht per KI entstanden sein könnte.
Steht alles hier drin. Und ist auch ganz kurz zu lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
"Es kann schließlich nicht sein, dass Tim für die Verwendung von Clips öffentlicher Medienanstalten persönlich für den Inhalt der Clips zur Verantwortung gezogen werden soll, während die Sender - die Ersteller der Clips - straffrei ausgehen."
Genau!
Wenn frei zugängliche Videos im Netz strafrechtlich relevant sein sollten, steht immer auch dessen Herausgeber im Fadenkreuz staatsanwaltlicher Ermittlungen - die Quelle allen Übels, sozusagen.
Geht die Staatsanwaltschaft nicht an die Quelle, zumal wenn sie staatlich ist, darf jeder Nachnutzer von offensichtlicher Unbedenklichkeit ausgehen.
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