Novo Argumente: Bürgerrechte unter Vorbehalt sind keine Bürgerrechte (Teil 2). Auszug: „Die Corona-Pandemie forciert vor allem einen präventiven Sicherheitsstaat, der menschliche Risiken schon im Vorfeld eindämmen will. (...) Diese Politik gefährdet oder vernichtet bis heute die beruflichen, kulturellen und politischen Lebensperspektiven zahlloser Bürger – mit Verweis auf ein hypothetisches Szenario. Die Maßnahmen gegen Corona entfalten in radikaler Weise ein Denken, das Bürgerrechte de facto suspendiert. (…) Der präventive Sicherheitsstaat greift bereits dann einschneidend in das Leben der Bürger ein, wenn diese noch keine Straftat begangen oder wenn noch keine konkrete Gefahr für schützenswerte Rechtsgüter wie Leben, Leib oder Eigentum vorliegt. Es muss nur die Vermutung bestehen, dass irgendwann in der Zukunft eine bestimmte Person, eine Personengruppe oder eine Masse von Menschen zu einer Gefahr werden könnten. Wie der Bürgerrechtler Rolf Gössner sagt, mutiert der Mensch hier zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko: Er muss – unter Umkehr der Beweislast – im Zweifel seine Unschuld oder Ungefährlichkeit beweisen.“ https://www.novo-argumente.com/artikel/buergerrechte_unter_vorbehalt_sind_keine_buergerrechte_2_2