Diese Entscheidung wird Markus Söder (und der CSU) vermutlich nicht gefallen.
"Die bayerische Staatsregierung muss bei ihren Anti-Corona-Maßnahmen eine erneute juristische Niederlage hinnehmen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Beherbergungsverbot des Freistaats für Gäste aus Corona-Hotspots in anderen Bundesländern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach Einschätzung der Richter ist die strikte bayerische Regelung nicht verhältnismäßig"
"Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist es nicht verhältnismäßig, dass eine Überschreitung des Grenzwerts von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) automatisch zu einem Beherbergungsverbot führt. Zudem werde dem "Publizitätsgebot nicht hinreichend Rechnung" getragen. Der Verweis auf die Veröffentlichung des RKI genüge nicht."
"Ein Hotelier aus der Oberpfalz war vor Gericht gezogen, weil er die Pflicht zur Prüfung der Herkunft seiner Gäste für nicht erfüllbar gehalten hatte."
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