Urteil des EuGH: Selbst wenn ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU Land Asyl erhalten hat, muss nun das BAMF genau prüfen, ob die eigentlich dann greifende Dublin-Regel und Abschiebung in das betreffende EU-Land im Einzelfall zumutbar ist #Justiz https://t.co/Y3JysT7Yn8

Comments

Be the first to add a comment