Der nächste Gesetzentwurf für eine Corona-Impfpflicht liegt vor: Er stammt von acht Abgeordneten der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP und sieht eine Impfpflicht gegen das Virus für über 50-Jährige vor – "unter Vorbehalt einer Bewertung der Situation im Herbst 2022", wie es in dem Text heißt.
Zuvor sollen demnach alle noch nicht geimpften oder genesenen Personen ab 18 Jahren verpflichtend beraten werden.Für die Beratungspflicht sollen dem Entwurf zufolge die Krankenkassen zuständig sein.
Bis zum 15. September sollen die Betroffenen demnach entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis verfügen, dass sie die ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben. Ab dem 15. September soll der Bundestag dann per Beschluss die Impfpflicht einführen können, und zwar auf Grundlage einer Stellungnahme der Bundesregierung. Diese solle wissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere über die vorhandenen Impfquoten und Virusvarianten enthalten.
Ullmann, der die Federführung bei dem Antrag hatte, bezeichnete diesen als "verhältnismäßig und angemessen". Nach den Erfahrungen der beiden vergangenen Pandemiewinter sei klar, "dass wir uns besser vorbereiten müssen", sagte er. Kuhle sagte, ob die Impfpflicht ab 50 wirklich gebraucht werde, könne jetzt noch nicht seriös bewertet werden. Piechotta sprach von einem "Mittelweg". Bei der Impfpflicht müsse "sehr wohl dosiert und mit großem Augenmaß" vorgegangen werden.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-02/corona-impfpflicht-ab-50-ampel-abgeordnete-entwurf