❗Personalienfeststellung und Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen 3-minütigem (!) sitzen auf einer Bank an der Saar!❗
Der Staat und seine Handlanger lassen die Masken fallen.
#Diktatur #Covid1984
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barbara
So lächerlich macht sich die Politik. Kindergärten. Ich glaube, nein ich bin sicher, Kinder regieren besser.
Merlin 77
Wie definiere ich jetzt kurzes sitzen? 1min,5min? Sieht ja jeder anderst und steht aufm Schild nicht drauf.Also ich würde da Einspruch einlegen. Unglaublich nur noch im Unrechts(Staat?)Land Deutschland.
"Keiner Zustimmung des betroffenen Polizisten bedarf es, wenn er im Zusammenhang mit dem Einsatz zu einer PERSON DER ZEITGESCHICHTE wird. Das ist immer dann der Fall, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher einzustufen ist als das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beamten."
"Zeitgeschichte wird dabei weit verstanden. So dass ein Polizeieinsatz in der Regel hierunter fallen wird. Nicht erlaubt ist es hingegen, einzelne Personen herauszugreifen, die sich nicht durch eine besondere Tätigkeit abheben. Zum Beispiel wird ein Polizist, der seinen Schlagstock gegen Versammlungsteilnehmer einsetzt, sich gegen eine Veröffentlichung nicht wehren können. Steht ein Beamter in der Reihe mit anderen, darf eine Portraitaufnahme hingegen nicht veröffentlicht werden."
Max Muster
Schon nett, unsere Freunde und Helfer, für das Volk brauchen sie Stunden, gegen Sekunden!🤮
Ihnen, Herr Trampert, ist offenbar entgangen, dass das mein Kanal ist.
Ok, dann sehen wir uns vielleicht mal bei einem Spaziergang zur Diskussion und nicht mehr hier. Damit ich Sie nicht in die Gefahr bringe, erneut im Internet von mir geduzt zu werden oder mich als zu "konfrontativ" zu empfinden, verabschiede ich mich von Ihnen.
Nach § 22,23 Kunsturhebergesetz
"Keiner Zustimmung des betroffenen Polizisten bedarf es, wenn er im Zusammenhang mit dem Einsatz zu einer PERSON DER ZEITGESCHICHTE wird. Das ist immer dann der Fall, wenn das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher einzustufen ist als das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beamten."
"Zeitgeschichte wird dabei weit verstanden. So dass ein Polizeieinsatz in der Regel hierunter fallen wird. Nicht erlaubt ist es hingegen, einzelne Personen herauszugreifen, die sich nicht durch eine besondere Tätigkeit abheben. Zum Beispiel wird ein Polizist, der seinen Schlagstock gegen Versammlungsteilnehmer einsetzt, sich gegen eine Veröffentlichung nicht wehren können. Steht ein Beamter in der Reihe mit anderen, darf eine Portraitaufnahme hingegen nicht veröffentlicht werden."
Ok, dann sehen wir uns vielleicht mal bei einem Spaziergang zur Diskussion und nicht mehr hier. Damit ich Sie nicht in die Gefahr bringe, erneut im Internet von mir geduzt zu werden oder mich als zu "konfrontativ" zu empfinden, verabschiede ich mich von Ihnen.