Sächsisches Landesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen ab - die von westlichen CDU-Funktionären durchsetze Justiz im Freistaat bleibt sich treu!
Mit Beschluss vom 23. April (zugestellt am 26. April) hat das Sächsische Landesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, welches eine Testpflicht an Schulen für zulässig erklärte, abgelehnt (Aktenzeichen Vf. 35-IV-21). In der Begründung heißt es, die Folgen für die Schüler seien weniger schlimm als für die Gesellschaft, wenn Testungen unterbleiben würden, schließlich würde eine gefährliche Pandemie bekämpft.
Die klagende Rechtsanwaltskanzlei Kohlmann aus Chemnitz sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich die Justiz in Sachsen in weiten Teilen mittlerweile vom politischen Druck Treiben lässt, statt unabhängig zu entscheiden. Diese Entwicklung ist sehr bedenklich. Dennoch werden weitere, juristische Schritte eingelegt.
FREIE SACHSEN:
http://t.me/freiesachsen
außen dieses möglicherweise abtrainiert. Darauf kann dann ein mächtiges Sytem bestimmen, wer gesund bleiben darf und wer nicht. Dieses System hat bestimmt, dass
zukünftig allen nur noch Impfungen helfen, ohne Anamnese der einzelnen. Das dies
im Rahmen einer Pandemie sich nur auf einen Virustyp konzentriert, kann nicht für
alle zukünftigen Pandemien richtungsweisend sein. Denn das würde das Ende der menschlichen Selbstbetimmung über den eigenen Körper bedeuten.
Was folgt ist die dauernde Abhängigkeit des Immunsystems von künstlich zugeführten
Immunverstärkern.
Landeshauptstadt Dresden D-U-N-S® Nummer:
33-135-8945Firmen-Information Adresse: Dr.-Külz-Ring 19- 01067 Dresden
Als Übergang, bis die Eltern sich ihrer Hauptaufgabe bewußt geworden sind aber eine sehr gute Überbrückung. 👍