Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Das gilt speziell für eine Krankschreibung, die zeitlich der Kündigungsfrist entspricht.

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist fernbleiben, können nach einem Gerichtsurteil nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
https://www.tagesschau.de/inland/krankschreibungen-103.html

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