#Dortmund: Freispruch und 17.100 € Haftentschädigung für unter Bewährung stehenden Anas N. (21), der wegen Streit im Westpark seine illegale Waffe von Zuhause holte und damit Eryk K. (†21) mit einem Bauchschuß tötete - #Justiz sah Notwehr als gegeben https://t.co/qyf7BmbnNa

10 comments

Hmm, das mit der Notwehr habe ich damals bei der Wehrmacht aber anders gelernt. Aber da kann man mal sehen wie sich die "Gesetze" und deren Auslegung hier verändert haben.
Mac MacReady
wtf???
Resistance
Nix neues aus Mordrhein Westfalistan.
Für mich illegale Waffenbesitz und das ist nicht der einzige, wieviel Kriegswaffen fanden den Weg bis Europa nach den Balkankrieg , niemand juckt es. Sicher haben sie den nicht nur Haftentschädigung gegeben. Sondern auch seine Waffe zurück
Wer erst nach Hause läuft, um sich eine Waffe zu besorgen, befindet sich nicht in einer Notlage. Ich würde es eher als Mord einstufen.
Du weißt, dass Du im Marxismus angekommen bist, wenn Kriminelle verschont und die Opposition kriminalisiert wird.
Das muss dieser Rechtsstaat sein von dem alle reden. Wenn ich in Notwehr einen Neubürger umbringe, bekomme ich bestimmt keinen Freispruch. Was ist denn mit der Waffe? Alleine dafür müßte es doch etwas geben. Aber unsere sogenanntes Rechtssystem ist sowieso viel zu gaga. Schaut der Südländer den Richter mit Hundeaugen an, wird der Richter weich.
Alleine schon, dass er nach Hause ging und wieder zurückkam hat nichts mit Notwehr zu tun. Er war doch schon zu Hause. Da kann dieser superwichtige Mitmensch auch bleiben. Der Richter hat diesem Land und vorallem der Mutter keinen guten Dienst erwiesen.
Still Here
Wer erst nach Hause läuft, um sich eine Waffe zu besorgen, befindet sich nicht in einer Notlage. Ich würde es eher als Mord einstufen.
Ist es auch, eiskalt. Wenn wir so einen Typen abknallen nachdem wir erst nach Hause laufen und wieder zurückkommen, gibt es 15 Jahre.
Fluxx Kompressor
Hmm, das mit der Notwehr habe ich damals bei der Wehrmacht aber anders gelernt. Aber da kann man mal sehen wie sich die "Gesetze" und deren Auslegung hier verändert haben.
Ja, Notwehr geschieht an Ort und Stelle oder auch dank der Hilfe von jemandem, aber nicht nachdem ich schon zu Hause ankam. Da bleibe ich dann auch dort, wenn ich angeblich so in Gefahr war.
Wenn man sich Richter und die Verteidigerin dieses traumatisierten Neubürgers anschaut, dann sind beide ü60. Die Rente naht und da will keiner mehr sich zu weit aus dem Fenster lehnen, grad bei der Regierung ;). Schlimm!
Gabriele Bürgel
Mit diesen Gegebenheiten müssen wir uns abfinden ,es werden immer mehr.wart mal ab wir werden geflutet .