Die Friseure werten die vorzeitige Ladenöffnung am 1. März nur als Teilerfolg
"Es geht um die Zehn-Quadratmeter-Regel, wie sie der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge Gültigkeit besitzt"
"In einem kleinen Salon um die Ecke von zum Beispiel 24 Quadratmeter Größe, in dem es eigentlich vielleicht drei Friseurstühle gibt, dürften sich genau ein Friseur und ein Kunde aufhalten."
"[Die Initiative FriseureInNot“ ist] ... bereits in allen Bundesländern wegen „Betriebsverbotes“ und für eine „sofortige Öffnung“ vor die Verwaltungsgerichte gezogen"
"Bleibt die Verordnung, die vorerst bis zum 15. März gelten soll und vermutlich verlängert wird, unverändert in Kraft, müssten einige Deutsche wohl noch länger auf einen ordentlichen Haarschnitt warten. Läden mit einer Fläche von weniger als 20 Quadratmetern könnten gar nicht erst öffnen. Größere Salons mit zu vielen Terminen müssten absagen oder könnten keine neuen entgegennehmen."
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