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‼️HÖRT EUCH DAS AN!!!

20 Polizisten stürmen um 1 Uhr Nachts die Wohnung dieser jungen Frau, die mit - Achtung: zwei Freundinnen aus zwei Haushalten den Abend verbracht hat.

Alle Personalien aufgenommen, Fragen nach Drogen und Waffen und Durchsuchung inklusive.

Danke für den Mut das zu teilen.

Sie ist aus Bayern und eine Freundin einer Freundin. Sie wollte nicht erkannt werden, daher die Unschärfe.

Ist es nicht gefährlich aus 3 Haushalten in einem Raum plötzlich, "zur Sicherheit aller", 23 Haushalte in einen Raum zu machen? 🤔🤔🤔
Hat das noch irgendetwas mit der Eindämmung einer Pandemie zu tun?

Die Absurdität wächst und wird immer unangenehmer.

DENKT DRAN - DENKT SELBST
👉@FaktenFriedenFreiheit

43 comments

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Olaf Kliemt
na, dann wird es ja mal zeit, dass auch unseren Libanesischen clans ein besuch abgetattet wird. oooh, das trauen sie sich nicht ? ohne worte...
nein, die Nachbarn trauen sich das nicht. Wo kein Kläger da kein Richter...dann erst trauen die P. sich das nicht :-)
Pig Killer
Na klar Träum weiter gegen dein Problem (PERSON im Video) gibt es RITALIN
Feuchte Träume in der Nacht🖕🖕🖕
Dal Morgenstern
Mir gefällt das Logo vom Video nicht. Besteht mal wieder aus FFF = 666. Ist meistens ein Stempel für Falsch Meldungen. ^^
Eher unwahrscheinlich, trotz der vielen Blockwarte. Hätte nicht geöffnet. SSKM
Solche Meldungen sollten mit Vorsicht "genossen" werden. Es kann genau so eine Ente sein. Es ist auch Aufgabe von FFF abzuklären ob das was sie hier teilen der Wahrheit entspricht sonst machen sie das gleiche was die "Qualitätsmedien" auch machen, nähmlich fakenews verbreiten. Es besteht ja die Möglichkeit als Journalist dieser Angelegenheit nachzugehen und eine Stellungnahme bei der Polizei einzuholen zum Beispiel. Das würde zumindest den Einsatz der Polizei bestätigen.
Dazu ist doch schon lange ALLES gesagt.......
Es sollte zur Selbstverständlichkeit werden jeden darauf hinzuweisen, dass nie wieder die CSU, die CDU und die SPD gewählt werden kann.
Sollte das alles stimmen und ich halte es für sehr wahrscheinlich, da mir auch noch ähnliche Fälle bekannt sind, dann ist das eindeutig Staatsterrorismus auf der politischen Ebene und Hausfriedensbruch, Nötigung und Diskriminierung im Amt. Bitte setzt euch mit den Anwälten vom außerparlamentarischen Corona Untersuchungsausschuss oder mit den Klagepaten in Verbindung, um diesen Terror zur Anzeige zu bringen. Ich fühle mit euch, bin selber auch schon Opfer von Polizeigewalt geworden. Bitte verliert nicht den Glauben an das Gute im Menschen!
Euer
Timm Tahler
NIEMAND DARF IN DER BRD OHNE GENEHMIGUNG DER AMERIKANISCHEN MILITÄRREGIERUNG
ALS RICHTER, STAATSANWALT, NOTAR ODER RECHTSANWALT TÄTIG WERDEN! Die Genehmigung
einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in
schriftlicher Form eingeholt werden.
DA ABER DIE ANORDNUNGEN DER MILITÄRREGIERUNG NICHT KÖRPERLICH FÜR JEDEN EINZELNEN
FALL VORLIEGEN, SIND ALLE BETEILIGTEN JURISTEN AN JEDEM BUNDESDEUTSCHEN GERICHT NUR
PRIVAT HAFTENDE UND PRIVAT HANDELNDE PERSONEN OHNE JEGLICHE RECHTSGRUNDLAGE, DA
DIE BRD ZU KEINER ZEIT EIN STAAT IST ODER JEMALS WAR. Richter können demnach Urteile und
Beschlüsse in ihrer Position als Privatpersonen auch nicht unterschreiben. Aus diesem Grund
werden Abschriften vom Original auch nicht beglaubigt.
BEWEISFÜHRUNG
: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisen-
Beschaffer der DDR, Dr. Alexander Schalk Golodkowski, 1996 (Anm.: also 6 Jahre nach den 2+4
Verhandlungen, die der BRD ja angeblich die volle Souveränität gebracht haben!) verurteilt. Damit
ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD-
Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollem Umfang angewendet werden.“
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Am 17.Juli 1990, bei den 2+4 Verhandlungen in Paris, hat der US-Außenminister „James Baker“
dem BRD Außenminister „Hans Dietrich Genscher“ damals mitgeteilt, dass, neben der Aufhebung
der "Verfassung der DDR" der Artikel 23 des "Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland"
per 18. Juli 1990 um 0.00 Uhr gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr
berechtigt, staats- und völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.
Mit dem daraus erfolgten Verlust des territorialen Geltungsbereiches verlor das "Grundgesetz FÜR
die Bundesrepublik Deutschland" somit als Ganzes, mit Wirkung zum 18.07.1990, seine Gültigkeit
(weswegen es überhaupt erst möglich war, den unwissenden Deutschen auf Demonstrationen das
Mitführen und Präsentieren des Grundgesetzes zu untersagen). Siehe hierzu BGBl. 1990, Teil II,
Seite 885, 890 vom 23.09.1990.