Die Bundesregierung will die Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen und für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 (19/23492; 19/24439; 19/24795) novellieren. Den Entwurf für ein „GWB-Digitalisierungsgesetz“ (GWB steht für Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) debattiert der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2020, abschließend. Für die Aussprache steht eine Stunde zur Verfügung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung angekündigt. Abschließend beraten werden zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke zum Wettbewerbsrecht 4.0, der das digitale Monopoly beenden soll (19/23698 neu), zwei Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie ein Antrag der FDP. Die Anträge der Grünen lauten „Internetgiganten zähmen – Fairen Wettbewerb für digitale Plattformen herstellen“ (19/23701) und „Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb stärken“ (19/23705). Der FDP-Antrag trägt den Titel „Für ein selbstbewusstes und wachstumsorientiertes Wettbewerbsrecht auf digitalen Märkten“ (19/23688). Auch hierzu wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie noch eine Beschlussempfehlung vorlegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Regierungsentwurfs (19/23492) ist es, missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken. Zugleich sollen mit spezifischen Datenzugangsreglungen Innovationen befördert und Märkte offengehalten werden. Laut Bundesregierung kann es künftig Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln. Die Reform soll zudem den Wettbewerbsbehörden ein schnelleres und effektiveres Handeln ermöglichen. Da digitale Märkte schnelllebig seien, solle das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen, teilt die Regierung mit. Zugleich sollen die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle vor. Zudem sollen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen erhalten – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen. Stellungnahme des Bundesrats zur Novelle Der Bundesrat plädiert für Nachbesserungen bei der Gesetzesnovelle zum Wettbewerbsrecht. Konkret geht es ihm um Änderungen bei den Anmeldepflichten, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/24439) vorgelegt hat. Es sei zu prüfen, „ob die in Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzentwurfs formulierte Nummer 2 des Paragraf 39a Absatz 2 GWB-E, wonach die Anmeldepflicht nach Paragraf 39a Absatz 1 GWB-E nur für Zusammenschlüsse gelten soll, bei denen das zu erwerbende Unternehmen mehr als zwei Drittel seiner Umsatzerlöse im Inland erzielt hat, gestrichen werden kann“. Die Bundesregierung begründe im Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes (19/23492) nicht nachvollziehbar, warum sie diese zweite Bedingung für die Anmeldepflicht formuliert hat, so der Bundesrat weiter. Es sei zu befürchten, dass kleine Digitalunternehmen zu wenig geschützt wären. „Bei Digitalunternehmen, auch kleinen, stammt oftmals ein großer Teil der Umsatzerlöse, der ein Drittel schnell übersteigen kann, aus grenzüberschreitenden, das heißt nicht im Inland erzielten Umsätzen.“ Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag unter Verweis auf unerwünschte Konsequenzen für den Investitionsstandort Deutschland sowie das Start-up-Ökosystem ab. Gerade Vertreter kleiner Digitalunternehmen hätten sich beim Erarbeiten des Gesetzentwurfs dafür eingesetzt, dass Investitionen in Start-ups durch die vorgesehene Regelung nicht erschwert werden. Antrag der Linken Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung (19/23698 neu), das Wettbewerbsrecht an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Ungleiche Wet…

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