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► Die Testpflicht für Innenräume kommt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35.

► Die Corona-Notlage („epidemische Lage von nationaler Tragweite“) soll über den 30. September hinaus um drei Monate verlängert werden. Dem muss der Bundestag in ihrer Sitzung am 7. September zustimmen.

Die Notlage ist die rechtliche Grundlage für Corona-Maßnahmen (u. a. Maskenpflicht, Betriebsschließungen, Kontaktbeschränkungen) gemäß dem Infektionsschutzgesetz.

► Die kostenlosen Bürgertests werden ab dem 11. Oktober abgeschafft und sind dann nicht mehr gratis.

Heißt im Klartext: Alle Veranstaltungen in Innenräumen, Restaurants, Kinos, Kirchen, Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und auch Krankenhäuser und Pflegeheime dürfen nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test besucht werden.

Ungeimpfte, die dann am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen, müssen die Tests, die zum Gang in Kneipe oder Kino berechtigen, dann selbst bezahlen.


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