Nicht möglich sind die Anordnung genereller Ausgangsbeschränkungen, die Untersagung der Sportausübung, eine Versammlungs- und Ansammlungsuntersagung, ein Verbot von religiösen Zusammenkünften, die Schließung von Gaststätten und Hotels. Generelle Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist nach den Bestimmungen von §28a ebenfalls nicht zulässig.

https://www.rbb24.de/politik/thema/corona/beitraege/2021/12/berlin-abgeordnetenhaus-epidemische-lage-corona.html

Comments

Be the first to add a comment