Ab dem 1. April wird in Berlin nur noch ein Mindestmaß an Corona-Maßnahmen gelten. Das hat der Senat trotz großer Bedenken der Verantwortlichen am Dienstag beschlossen. Damit folgt der Senat den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes.

Die Maskenpflicht wird ab Freitag nur noch in Bus und Bahn, Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren Pflegeeinrichtungen gelten. In Krankenhäusern, Gefängnissen oder Asylbewerberheimen gilt eine Testpflicht, genauso in Pflegeeinrichtungen.

Weiterhin gelten werden die bundesweit gültigen Quarantäne-Maßnahmen bei einer Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten. Alle anderen Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Supermärkten, Zugangsbeschränkungen und weitere Testpflichten werden abgeschafft.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/corona-regeln-ab-1-april-berliner-senat-beschliesst-ende-fast-aller-massnahmen-ab-freitag/28209994.html

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Ebenfalls getestet wird weiterhin in Schulen und Kitas – und zwar dreimal pro Woche. Die Maskenpflicht in der Schule fällt ab dem 1. April weg. Das bekräftigte die Senatsbildungsverwaltung in einem Brief an die Schulleitungen. Es werde aber dringend empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen, heißt es in dem Schreiben.



Die Krankenversicherung AOK Nordost meldete unterdessen am Dienstag einen neuen Rekordwert an Krankschreibungen. In den ersten zehn Kalenderwochen des Jahres 2022 seien rund 310.000 Krankmeldungen eingegangen – etwa doppelt so viele wie in den Vorjahren.

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