Christoph Metzelder ist wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Die Anklage hatte dem 40-Jährigen die Weitergabe von insgesamt 29 Dateien von Kinder- und Jugendpornografie an drei Frauen vorgeworfen. Außerdem den Besitz von fast 300 Dateien.

Das milde Urteil wurde unter anderem damit begründet, dass das Verfahren „sehr früh medial begleitet worden“ sei. Metzelder sei dadurch „vorverurteilt“ worden.

Ich möchte an dieser Stelle diesen Metzelder persönlich noch einmal „nachverurteilen“:
Du gehörst in einen Steinbruch, in dem Du mindestens 10 Jahre Steine klopfen solltest.

Punkt!

Tim K.

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