Quo vadis Germania?
- In den Städten soll an öffentlichen Plätzen – und überall da, wo kein Abstand eingehalten werden kann – eine Maskenpflicht gelten.
- Spätestens ab 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen entsendet das RKI auf Bitten der Stadt Experten in die Stadt, die Krisenstäbe beraten. Das gilt auch für Experten der Bundeswehr.
- Ab 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern soll es umgehend neue Beschränkungen geben. Dazu gehören eine Erweiterung der Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls Sperrstunden und Alkoholbeschränkungen für die Gastronomie sowie Teilnehmerbeschränkungen für Veranstaltungen und private Feiern.
- Sind die Gesundheitsämter mit der Kontaktnachverfolgung überfordert, sollen Bund und Land personelle Unterstützung leisten.
- Die Großstädte müssen die Ordnungsämter so entlasten, dass diese die Einhaltung der Regeln kontrollieren können. Bund und Länder beraten, ob auch Bundespolizei und Länderpolizeien unterstützen können.
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Wann ist endlich Schluß mit der Frau?