⚠️SO WIRD MAN FÜR DIE GEZ -ZWANGSGEBÜHRENSENDER ZUM VERLUSTGESCHÄFT ❗️(2/3):______
❗️2. Füße stillhaltenWas machen wir? Gar nichts. Denn am Anfang ist der Beitragsservice gnädig. Er schickt uns eine Zahlungserinnerung, die noch keine Mahngebühr beeinhaltet und bettelt erneut um ein Lastschriftverfahren. Sie sehen, jetzt fangen wir schon an, den Gebühreneintreiber für sein Geld (das er immer noch nicht hat) arbeiten zu lassen.
Und wie verfahren wir mit dieser Zahlungserinnerung? Wir machen zwei Löcher rein, heften sie ab und tun ansonsten gar nichts.
❗️3. FestsetzungsbescheidNun ist beim Beitragsservice der Spaß vorbei. Als nächstes kommt ein Festsetzungsbescheid, der aber immer noch keine Mahngebühren enthält. In ihm steht, wieviel wir den Gehirnwäschern angeblich schulden. Der Bescheid enthält auch eine Rechtsbehelfsbelehrung, in der wir darüber aufgeklärt werden, dass wir innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid erheben können. Und genau das machen wir auch. Unsere Freunde von der Partei Die Linke haben sich da eine schöne Begründung ausgedacht, die dem Beitragsservice in der Ablehnung des Widerspruchs viel Arbeit macht.
❗️4. Bettelbrief, dass man den Widerspruch zurücknimmtDeshalb schickt uns der Beitragsservice als nächstes ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass der Beitrag rechtmäßig erhoben wird und wir doch bitte den Widerspruch zurücknehmen und bezahlen sollen. Damit wollen sich die Kameraden die Arbeit sparen, einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid formulieren zu müssen. An dieser Stelle erfolgt schon der Hinweis, dass den Beitragsservice „sehr viele Anfragen erreichen“ und es deshalb längere Zeit dauern kann. Anders formuliert: „Wir ersaufen in Arbeit weil es so viele Deppen wie Dich gibt, die uns auf Trab halten“. Eine Runde Mitleid…
Und was machen wir? Gar nichts. Wir warten auf den Widerspruchsbescheid. Mit dem Widerspruchsbescheid fällt auch erstmals ein Säumniszuschlag an. Dieser bewegt sich allerdings im Bereich von etwa acht Euro und ist somit den Spaß wert.
❗️5. Am ScheidewegJetzt ist der Zeitpunkt gekommen, wo wir entweder bezahlen oder vor Gericht gehen. Der Autor empfiehlt, ersteres zu tun und im Gegenzug die zahlreichen Möglichkeiten zu nutzen, den Beitragsservice weiter zu quälen.
❗️6. RatenzahlungEs gilt nun, den fälligen Betrag auf mehrere Überweisungen aufzuteilen. Als Faustregel gilt: Je mehr Überweisungen, umso höher der Aufwand beim Beitragsservice. Wer ein Sadist mit Durchhaltevermögen ist, kann jeden Tag einen Euro (oder so) an die Gehirnwäscher überweisen. Mehr bräuchte es gar nicht, zum Verlust-Gebührenzahler zu werden. Bauen Sie einfach die tägliche Überweisung in Ihren 24-Stunden-Rhythmus ein wie das Zähneputzen. Wichtig: Sie brauchen natürlich ein Bankkonto, das gebührenfrei ist. Ohne dass der Autor daraus einen finanziellen oder sonstigen Nutzen zieht, sei die Sparda Bank empfohlen.
❗️7. Zahlung unter Vorbehalt der RückforderungBei sämtlichen Zahlungen, die Sie leisten, vermerken Sie im Verwendungszweck, dass diese unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgen. Es könnte ja sein, dass irgendwann ein Gericht die Zwangsgebühr für rechtswidrig erklärt. Um zu vermeiden, dass die Verjährungsfrist solche Ansprüche nach Ablauf von drei Jahren zunichte macht, fordern Sie jeweils vor Ablauf der Frist die gezahlten Beträge zurück. Das stellt die Uhr wieder auf Null.
❗️8. Kostenlose Selbstauskunft anfordernDer Beitragsservice ist verpflichtet, einmal im Jahr auf Anfrage schriftlich mitzuteilen, welche Daten er von Ihnen gespeichert hat. Also: Jedes Jahr die entsprechende Auskunft anfordern!
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