Paragrafen des BGB werden zweckentfremdet, um medizinische Behandlungen für Minderjährige und Kinder unter 14 Jahren zu ermöglichen. Eltern, die sich gegen die Personenstandsänderung ihres Kindes stellen, soll das Sorgerecht entzogen – und beim Familiengericht gemeldet werden.
So steht in der Begründung zu § 3 des SBG, dass das Standesamt die Eltern beim Familiengericht denunzieren kann, falls die Eltern der Personenstandsänderung des eigenen Kindes nicht zustimmen.