Paragrafen des BGB werden zweckentfremdet, um medizinische Behandlungen für Minderjährige und Kinder unter 14 Jahren zu ermöglichen. Eltern, die sich gegen die Personenstandsänderung ihres Kindes stellen, soll das Sorgerecht entzogen – und beim Familiengericht gemeldet werden.

So steht in der Begründung zu § 3 des SBG, dass das Standesamt die Eltern beim Familiengericht denunzieren kann, falls die Eltern der Personenstandsänderung des eigenen Kindes nicht zustimmen.

👉 @Kesselbunte

https://pleiteticker.de/standesamt-soll-eltern-denunzieren-ops-fuer-kinder-doch-erlaubt-so-mogelt-die-ampel-irre-regelungen-ins-selbstbestimmungsgesetz/

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