Beantwortung „Corona-Anfrage“ Landrat Saalekreis vom 18.08.2020 (16 Fragen und Antworten)
Seit etwa fünf Monaten ist das öffentliche Leben auch im Saalekreis aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 teilweise erheblich eingeschränkt worden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sollte an der Verminderung der Mortalität gegenüber sinnvollen Vergleichszeiträumen abzulesen sein. Die teilweise rigide Isolation von Menschen führt/e jedoch zweifellos auch zu humanen Kollateralschäden. Es ist unmöglich und unzulässig, das Leben eines Menschen gegen das eines anderen aufzuwiegen. Dennoch muss für zukünftige ähnliche Gefährdungsvermutungen ausgeschlossen werden, dass durch möglicherweise nicht gerechtfertigte Isolationsvorschriften und Einschränkungen medizinischer und sozialer Dienste Kollateralschäden verursacht werden, die die positiven Schutzwirkungen in Frage stellen oder gar überwiegen könnten.