• Die maßlose Maskerade — Verordnungen, die die Menschen im öffentlichen Raum dazu nötigen, sich Nasen und Mund zu bedecken, machen außerhalb von OP-Sälen keinen Sinn.
Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase als öffentlich-rechtliche Maßnahme hat verhältnismäßig zu sein, sonst ist sie rechts- und verfassungswidrig. In Anlehnung an eine juristische Prüfung dieser Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit, soll hier auf die Frage der Verfolgung eines „legitimen Zwecks“, der „Geeignetheit“, „Erforderlichkeit“ und „Angemessenheit“ der Maßnahme eingegangen werden. Sollte sich herausstellen, dass die Maßnahme verfassungswidrig ist, wäre sie nichtig. — weiter lesen#CoronaKrise
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