Teil 4 (von 10) der neuen Artikelserie von Hans U. P. Tolzin

Grundgesetz 1949 - ein Ende des staatlichen Missbrauchs des Aufopferungsgedankens?

Wenn es überhaupt eine positive Konsequenz aus zwei verlorenen Weltkriegen mit Millionen von Opfern und unaussprechlichem Leid gegeben hat, dann kommt das im Mai 1949 in Westdeutschland in Kraft getretene Grundgesetz dem am Nächsten. Dort heißt es nämlich in Art. 1 Abs. 1 wörtlich:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Mit der Unantastbarkeit der menschlichen Würde und den von ihr abgeleiteten Grundrechten wollten die Überlebenden der Weltkriege ganz offensichtlich dem Aufopferungsgedanken und damit auch der Möglichkeit seines Missbrauchs durch antisoziale Ideologen ein für alle Mal eine Absage erteilen. 

Denn diese im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind eindeutig als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat definiert.

Von Tod, Leid und Vertreibung war auch mein eigenes Elternhaus schwer betroffen. Sollen all die Opfer etwa umsonst gewesen sein? Die Gründerväter des Grundgesetzes sagten dazu ein klares „Nein“! (...)
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https://impfkritik.de/pressespiegel/2026062601.html
Teil 1
Teil 2
Teil 3

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