Die beiden langen Briefe des Niederländers lassen nun eine Premiere näher rücken: den erstmaligen Einsatz des neuen Rechtsstaatsmechanismus. Der erlaubt es der Brüsseler Behörde, EU-Mittel zu kürzen oder zurückzuhalten, wenn Mängel im Justiz- oder Kontrollsystem des Empfängerlands die ordnungsgemäße Verwendung gefährden.
Dass die Kommission mit offiziellen Verfahren wartet, liegt an einer Absprache der 27 Staats- und Regierungschefs. Die haben vereinbart, dass die Behörde erst zur Tat schreiten soll, wenn der Europäische Gerichtshof über eine Klage Polens und Ungarns gegen den neuen Mechanismus befunden hat. Kommende Woche Donnerstag wird der Generalanwalt seine Schlussanträge vortragen, das Urteil könnte dann Anfang 2022 fallen.
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