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Demokratie bedeutet eigentlich überhaupt kein Staat. Denn alle Staatsaufgaben sind eine "res publica" (lat. = eine Angelegenheit des Volkes). Wenn immer es etwas zu entscheiden gibt, stimmen die Betroffenen darüber ab. Da braucht es keine Regierung, kein Parlament und keine Nation.
Demokratie ist, wenn die Betroffenen durch Abstimmung entscheiden.
Die zweite wichtige Komponente ist der Rechtsstaat. Rechtsstaat bedeutet, dass das Gesetz jedem Bürger Rechte gewährt, die auch ein Mehrheitsentscheid ihm nicht nehmen kann.
Ein weiterer elementarer Grundsatz ist die Volkssouveränität. Das bedeutet, dass das Volk der Souverän ist und keinen König, Fürsten oder sonstige Regierung über sich hat. Alle Macht geht vom Volk aus, darum darf auch nur das Volk, d.h. die Bürger. bewaffnet sein. Es widerspricht dem Gedanken der Volkssouveränität, dass es bewaffnete öffentliche Bedienstete gibt, den Macht geht am Ende immer von den Waffen aus. Der Bürger sollte bewaffnet sein, der Polizist nicht. Wenn der Polizist Gewalt anwenden muss, so darf ihm das nur durch Anrufung von bewaffneten Bürgern zur Hilfeleistung erlaubt sein.

Dies sind die Grundsätze der Aufklärung:
1. Demokratie durch Mehrheitsentscheid der Betroffenen
2. Rechtsstaatlichkeit mit unveräußerlichen Rechten der Bürger
3. Volkssouveränität, in der das Volk allein zur Ausübung von Gewalt ermächtigt ist (Gegensatz zum Gewaltmonopol der Regierung)

Zu solch einer Gemeinschaftsform nach den Prinzipien der Aufklärung müssen wir zurück. Keine Regierung, die dem Volk befiehlt; keine Polizei, die Gewalt ausüben darf; keine Massenmedien, die das Volk erziehen wollen.