Schuljahr 2021/22
Was steht uns bevor?
Teil 2

Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht wegen Nichteinwilligung PLUS Anmeldung an einer Ergänzungsschule, idealerweise PLUS Angaben zu gesundheitlichen Gründen schaffen eine Fülle an Hürden für Behörden und Gerichte.

Ein entscheidender Grund für neue Ergänzungsschulen wird auch sein können, dass dort wenige Schüler sind, die Infektionsgefahr niedrig und gerade weil keine engen Klassenräume existieren, sich vieles im Freien abspielen wird, der Unterrichtsausfall wegen Krankheit und Quarantäne entsprechend gering. Das sind Gründe, die selbst eingefleischte Corona-Gläubige überzeugen könnten.

Mehr heute nicht mehr dazu.
Wir brauchen den Mix aus vielen Argumenten, aus wirklich überzeugenden Argumenten, wenn wir vor teilweisem Sorgerechtsentzug längerfristig sicher sein wollen.

Vor der Impfpflicht für Schüler schützt uns praktisch nur noch die Stiko, sonst nur noch - als Hilfsargument - dass bis zur Entscheidung über die Klage der Rechtsanwältin Dr. Holzeisen auf Nichtzulassung des BioNTech-Impfstoffs durch den EuGH Verfahren etwa vor den Familiengerichten über die Impfung auszusetzen sind. Die Klage hatte ich heute noch einmal oben eingestellt. Jeder sollte sie kenmen, auch Richter.

An den Kommentaren sehe ich, dass hier noch immer gewartet wird, was der Kultusminister sagt. Daher noch mal, ohne das Wort Befreiung: Wer in die Testung nicht einwilligt, wird nicht reingelassen. In NRW muss man sogar mit dem Maskentragen „einverstanden“ sein. Es gibt keinen Zwangstest, keine Zwangsmaske und keine Zwangsimpfung. Wer sein Kind trotzdem in die Schule schickt, willigt in das eine oder andere ein. Wer es lässt, wird rausgeschmissen bzw. gar nicht erst reingelassen. Dazu stelle ich den Befreiungsantrag, beim Schulleiter - und schreibe gern noch dazu, dass ich alternativ Präsenzunterricht ohne Maske, Test und Impfung verlange - und dass ich darüber einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid möchte. An den Schulleiter, Kopie nachrichtlich an Schulaufsicht, spätestens wenn sich die Schulleitung ziert oder Faxen macht.

Zur Ergänzungsschule: Schnappt Euch sieben Personen und gründet die Ergänzungsschule xy.
Ansonsten gründet Ihr erst mal zu zweit, zu dritt, bis Ihr die übrigen Personen zusammen habt. Schreibt ein Konzept, gebt dem Schulchen einen Namen und zeigt es der Schulaufsicht an. Notfalls gründet Ihr allein zu Hause am Küchentisch eine Ergänzungsschule.
Wer damit anfängt, dem laufen andere schnell hinterher.
Denkt doch ein bisschen unternehmerischer. Macht einfach, was geht. Was nicht geht, kommt später. Jeder kennt irgendjemanden, andere Eltern usw. Oder irgendjemanden, der einfach mitmachen will, ohne schulpflichtige Kinder. Für den Übergang kann auch ein Kind allein dort Schüler sein.

Noch mal zur Ergänzungsschule nebst Befreiungsantrag. Das ist der Mittelweg, der in dieser Kombi möglich ist und rechtlich zulässig, solange es keinen Pflichttest/keine Pflichtimpfung gibt. Danach und daneben sollen die Ergänzungsschulen isoliert stehen, wenn die Testmöglichkeit entfallen und die Pflichtimpfung kommen sollte.

Ich erlebe viele Menschen, die hier, ausgehend von einigen Youtubern etc. Freilernen gut finden, aber gleichzeitig zu ängstlich oder zögerlich sind, eine Ergänzungsschule zu gründen oder einen Befreiungsantrag zu stellen. Das Freilernen aber schafft mit Sicherheit Stress mit Bußgeld und Jugendamt und setzt Argumentationsdtärke voraus.
Und: Wir haben in Deutschland nun mal Schulpflicht. Und diese gilt es zumindest pro forma auch zu erfüllen.

Mein Kurs ist milder, vermeidet solche Probleme mit den Ämtern vom Ansatz. Wer doch Freilernen anstrebt, kann das hauptsächlich als Reisender tun, aber nicht einfach so. Und wer es doch tut, sollte sich hinterher erinnern, dass es andere Ansätze gegeben hätte.

Bevor ich zehnmal Probleme wegen Freilernens bekomme, habe ich einen Befreiungsantrag wegen Nichttestung gestellt und mir eine Ergänzungsschule gegründet.

https://t.me/HolgerFischerRA

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