Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht zur Urteilsbegründung mitteilte, hat Haenel bei seinem Gewehr vom Typ CR223, das in ähnlicher Bauart unter dem Namen „Sultan“ bekannt war, ein Patent des baden-württembergischen Konkurrenten Heckler & Koch (HK) verletzt. Das Urteil kann nicht mit Revision angefochten werden Die Firma Haenel bewarb ihre inzwischen modifizierte Waffe am Montag weiterhin auf ihrem Internetauftritt und schreibt: „Die CR223 ist bei vielen Polizeien und Behörden als Halbautomat eingeführt.“
Wörtlich heißt es in einer Mitteilung des Gerichts: „Aufgrund der im Urteil festgestellten Patentrechtsverletzung ist die Haenel GmbH neben dem Herstellungs- und Vertriebsverbot für das Gewehr Haenel CR223 zudem verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten, ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern und der Klägerin Auskunft über den mit dem bisherigen Verkauf der Gewehre erzielten Gewinn zu erteilen. Auf Basis dieser Auskunft kann die Klägerin dann Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte geltend machen.“
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