Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake (28. Juli 2024, 1:14 nachm. Twitter)
"Ich halte eine Anklage wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gem. Paragraf 7 des Völkerstrafgesetzbuches gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Jens Spahn, Karl Lauterbach, Ursula von der Leyen und viele andere fĂŒr prĂŒfenswert und lĂ€ngerfristig auch fĂŒr aussichtsreich.
Es handelte sich vorliegend um einen "Angriff auf die Zivilbevölkerung". Auf alle, besonders auf die Kinder, sterbende Alte und viele Mitarbeiter des Gesundheitswesens, die alle dem Gewaltangriff des Staates weitgehend schutzlos ausgeliefert waren.
Das Völkerstrafrecht ist nach der Schreckensherrschaft und den Erfahrungen des Dritten Reichs extra geschaffen worden, um eine kĂŒnftige Strafbarkeit zentraler staatlicher Akteure im Kontext grundgesetzwidriger Gewalttaten zu gewĂ€hrleisten.
Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch ist damit, anders als die "normalen" StraftatbestÀnde bei EinzeltÀtern (also Mord, Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung, etc.) explizit auf die mögliche kollektive Straftatbegehung durch rechtswidrig zusammenwirkende staatliche Akteure, einschliesslich der dazugehörigen staatlichen Befehls- und Weisungsketten gerichtet.
Genau das scheint mir hier bei Corona der Fall zu sein.
Vorteile der möglichen Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches bestehen darin, dass sich die TÀter nicht hinter vermeintlichen oder auch tatsÀchlichen Mehrheitsentscheiden oder auch darauf, dass diese Straftaten auch im Ausland verbreitet waren, verstecken können.
Das hÀtte ja bei den N..is damals auch nichts genutzt, um die TÀter zu verfolgen, denn sie waren ja - sorry wenn ich das so sagen muss - in Deutschland auch zeitweise in der Mehrheit und das furchtbare totalitÀre "Rassen" Gedankengut gab es auch in anderen LÀndern.
Heute gibt es aber diese straftrechtlichen Normen, und die politischen TĂ€ter hatten in der Coronazeit, anders als die Akteure damals, damit klare Vorgaben, was in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden wird und was nicht.
Es ist wohl soweit, dass dieses Recht nicht nur praxisfern an deutschen rechtswissenschaftlichen FakultÀten gelehrt wird, sondern dass man dieses Recht jetzt anwenden muss.
Der entscheidende Vorteil des Völkerstrafrechts gegenĂŒber dem "normalen" Strafrecht scheint mir Folgender zu sein: Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjĂ€hren nicht.
Nie. Wie "Mord" im normalen Strafrecht.
Und das ist auch richtig so, denn im Bereich des Völkerstrafrechts sind buchstĂ€blich tausende Opfer betroffen. Dass die Opfer in der Coronazeit in die Tausende gingen, dĂŒrfte klar sein. Das sollte man deshalb seriös und ohne Zeitdruck verfolgen und bestrafen können, sagt das Völkerstrafrecht richtigerweise.
Damit spielt die Zeit diesmal FĂR die Gerechtigkeit. Und jedes weitere Faktum, das nach den #RKIFiles noch hochkommt, verbessert die Beweislage, dass die Coronamassnahmen nicht wissenschaftlich fundiert im Interesse der Bevölkerung getroffen wurden, sondern - ganz im Gegenteil - im Interesse Weniger (insbesondere im Interesse der vermutlich Anzuklagenden), denen es um irgend etwas anderes ging, was auch immer. Vermutlich um ganz profane Dinge wie Macht, Geld, das eigene Ego, aber auch um Gruppenzwang, Nötigung durch Vorgesetzte, unangemessene Subordination und das "Erscheinungsbild nach aussen". Wie damals halt.
Ein Nachteil gegenĂŒber den 1940er Jahren besteht allerdings darin, dass es heute leider keine "SiegermĂ€chte" gibt, die die ProzessfĂŒhrung gegen die Politiker in Deutschland aktiv und kraftvoll vorantreiben. Die damaligen SiegermĂ€chte sind ja selbst betroffen und mit der eigenen Aufarbeitung und Verfolgung ihrer eigenen TĂ€ter beschĂ€ftigt.
Entscheidend wird heute sein, wie schnell ein rationales Umdenken in der Bevölkerung Deutschlands stattfindet, dass die Coronazeit eine weitere Schreckensherrschaft auf deutschem Boden war.