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Da es sich um ein Zivilverfahren handelt, haben die Aktivisten keinen Anspruch auf die finanzielle Prozesskostenhilfe oder den Schutz durch ein Geschworenengericht, wie sie im Strafrecht üblich sind; sie sind somit gezwungen, sich ohne formelle Rechtsvertretung zu verteidigen.

Etwaige zugesprochene Schadensersatzsummen würden direkt aus den Ersparnissen und künftigen Gehältern der Beklagten beglichen; die Klage droht sie somit in lebenslange finanzielle Not und den Bankrott zu treiben.

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