Verfassungsbeschwerden gegen Masernschutzgesetz

Das Masernschutzgesetz ist das Eingangstor für das Corona-Schutzgesetz!

Verfassungsbeschwerden sind nur bis Ende Februar 2021 noch möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist nur noch der fachgerichtliche Weg eröffnet.

Der Verein Libertas & Sanitas e.V. sucht dringend durch das Masernschutzgesetz Betroffene, insbesondere

👉 Kinder, deren Aufnahme in den Kindergarten, Kindertageseinrichtung verwehrt wurde, sowie deren Eltern

👉 Schüler, die noch nicht der Schulpflicht unterliegen und deren Aufnahme in die Schule verweigert wurde

👉 Schüler, die nicht mehr oder demnächst nicht mehr (z. B. Wechsel auf ein Aufbaugymnasium im Sommer) der Schulpflicht unterliegen und ihren Abschluss voraussichtlich nicht mehr machen können
Jedes Bundesland regelt die Schulpflicht eigenständig. Ob ein Schüler nicht mehr der Schulpflicht unterfällt, kann unter www.wikipedia.de unter dem Stichwort „Schulpflicht (Deutschland)“ nachgelesen werden

👉 Eltern, die ehrenamtlich in vom Gesetz betroffenen Einrichtungen tätig sind (z. B. im Vorstand, Schulküchen, Arbeitsgruppen von privaten Kindergärten und Schulen wie Waldorfschulen).

👉 Personen, die in vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtungen tätig sein wollen, aber wegen des fehlenden Nachweises nach § 20 Abs. 9 IfSG abgewiesen wurden
Dazu zählen auch selbständig tätige Ärzte, Heilpraktiker und anderen medizinischen Berufen Tätige wie Physiotherapeuten etc.

Betroffen sind Personen, die keinen Nachweis nach § 20 Abs. 9 IfSG vorlegen können, dass sie 2 x (unter 2-Jährige nur 1 x) geimpft sind, dass sie bereits erkrankt waren oder dass eine Kontraindikation vorliegt.

Spenden zum führen der Klagen werden ebenfalls gebraucht.

Bitte wenden Sie sich möglichst kurzfristig an die Geschäftsstelle:
Libertas & Sanitas e.V.
Wilhelm-Kopf-Straße 15
71672 Marbach
Fernruf: 07144-862535
Fernkopie: 07144-862536

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Wo kann ich mich melden?
Sabine K.
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Was hat die Masernimpfung mit der jetzigen Impfung gegen Corona zu tun.