"Während rechtsradikale Äußerungen auf Facebook meist mehr oder wenig schnell gelöscht oder zumindest gemeldet werden können, greift bei Telegram das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) nicht.
[...]
Das NetzDG gelte für Anbieter, die Plattformen im Internet mit einer "Gewinnerzielungsabsicht betreiben", sagt Ariane Keitel, Sprecherin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Plattformen, die zur individuellen Kommunikation seien vom NetzDG ausdrücklich ausgenommen."
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/messengerdienst-telegram-wo-die-verschwoerungstheorien-spriessen,S0HDUq1

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