„Am Rande der Legalität“: Richterin mit vernichtendem Urteil über Zwönitzer Polizeieinsatz vom 10. Mai 2021 – Milde Strafe für Pfefferspray gegen uniformierte Angreifer!Die Szenen vom 10. Mai 2021 gingen durch Deutschland: Polizisten gehen mit Gewalt gegen zahlreiche Bürger vor, sprühen immer wieder mit Pfefferspray, es gibt viele Verletzte. Mittendrin ein Bürger, der in dieser Situation mit einem Pfefferspray, das zuvor von einem Polizisten verloren wurde, zurücksprüht. Am heutigen Montag (26. Juli) fand der Prozess gegen den Mann aus dem Erzgebirge statt. Mit bemerkenswerten Feststellungen!
Möglicherweise war der Polizeieinsatz rechtswidrig, da es für die massiven Pfeffersprayattacken gegen umherstehende Bürger keine rechtliche Grundlage gab, stellte die Richterin am Amtsgericht Aue-Bad Schlema (Zweigestelle Stollberg) fest. Das Verhalten der Leipziger Hundertschaft sei zumindest „am Rande der Legalität“ gewesen. Doch während die Strafanzeigen gegen die Polizisten vergleichsweise nachlässig bearbeitet werden (und natürlich bisher keine Anklage erhoben wurde), musste sich ein Spaziergänger im Schnellverfahren verantworten. Die Richterin stellte fest, dass er sich zwischenzeitlich aus der Situation entfernt hatte (und betonte, dass die Gewalt nicht von der Personengruppe des Spaziergängers ausgegangen war!), um dann zurückzukehren und das Pfefferspray einzusetzen – deshalb war es keine Notwehr mehr, da er sich nach Auffassung der Richterin aus der gesamten Situation hätte entfernen können.
Letztendlich wurde der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf einen Polizibeamten in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt.
Wer die Strafen bei ähnlichen Fällen, bei denen Polizisten die „Geschädigten“ sind, kennt, weiß: Das Urteil ist sehr zurückhaltend und kommt fast einem Freispruch nahe. Zu offensichtlich ist die Gewalteskalation der Polizei auf Videomaterial dokumentiert.
Auch in weiteren Verfahren gibt es Erfolge: Ein junger Mann, dem ebenfalls ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen wird, konnte bereits durchsetzen, dass das Schnellverfahren, mit dem ihm die Staatsanwaltschaft aburteilen wollte, abgelehnt und in ein reguläres Verfahren umgewandelt wurde. Hier dürfte es noch schwerer für die Anklagebehörde werden, ein Fehlverhalten zu konstruieren. Alle Betroffenen dieser Schikanen sollten sich jedoch anwaltlichen Beistand einholen, um sich gegen die Vorwürfe zu wehren.
Wer am 10. Mai in der Heinrich-Heine-Straße (nahe des Zwönitzer Marktplatzes)
ebenfalls durch Pfefferspray verletzt wurde, sollte unbedingt Strafanzeige erstatten (falls noch nicht getan). Es gilt jetzt, den Druck auf die Leipziger Einsatzhundertschaft, die wochenlang Zwönitzer Bürger drangsaliert hat, zu erhöhen.
Dass eine Richterin feststellt, die Beamten hätten am „Rande der Legalität“ gehandelt, verdeutlicht die Dimension des Rechtsbruches, für den es politische Konsequenzen geben muss – von Bürgermeister Wolfgang Triebert über die politischen Ämter in den Polizeipräsidien bis hoch in die Landesregierung unter Innenminister Roland Wöller, der letztendlich oberster Befehlshaber der Polizei ist.Und: Die beste Antwort der Bürger bleibt es, sich nicht von friedlichen Spaziergängen abbringen zu lassen. Frische Luft ist gesund und Gesellschaft braucht der Mensch. Die nächste Gelegenheit bietet sich wohl heute Abend um 19 Uhr am Zwönitzer Marktplatz!FREIE SACHSEN: Folgt uns bei Telegram! @freiesachsen
Sie agieren, leider muss ich das so resümieren, wie ein vorpubertärer Junge. Setzen Sie sich doch mal mit meinem Vorwurf des fehlenden Reflektierens über Argumente auseinander. So wie Sie sich äussern, nimmt Sie kein politischer Gegner ernst.
Über Ihresgleichen müssen sich ein Kretzschmer und Co keine Sorgen machen. Solange Sie mein Lieber das nicht erkennen, brauchen die keine Angst haben.
Lesen Sie mal Machiavelli "Der Fürst".