🇩🇪 Antifa scheitert vor dem Bundesgerichtshof❗️▶️ Ein Recherchekollektiv der Antifa berichtet über einen Unternehmer und ordnet ihn der „extrem rechten Szene“ zu. Fakten, die dagegensprechen, lässt der Bericht gezielt weg. Das ist nicht erlaubt, sagt der Bundesgerichtshof.
▪️Strittig war ein Bericht, den das Recherchekollektiv „15 Grad“, getragen von der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) und dem Else-Frenkel-Brunswik Institut der Universität Leipzig, im März 2023 veröffentlicht hatte. In dem Bericht wurde der Bauunternehmer als Teil der „extrem rechten Szene“ genannt. Dabei verschwieg man entlastende Tatsachen. So war nicht erwähnt worden, dass der Bauunternehmer für eine Wählergruppe im Stadtrat sitzt und regelmäßig gegen Anträge der konkurrierenden AfD stimmt. Ebenfalls unerwähnt blieb, dass eine Spende an die AfD neun Jahre zurücklag und 19.500 Euro betrug, während der Bauunternehmer rund 100.000 Euro an die CDU gegeben hatte.
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