BESCHLUSS DES BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFS ZUR DEMONSTRATION IN STEIN BEI NÜRNBERG:

DEMOVERBOT GEGEN „QUERDENKER“ BESTÄTIGT!

MIT SEINER BEGRÜNDUNG SPRICHT DAS GERICHT DEN QUERDENKERN PAUSCHAL DAS DEMONSTRATIONSRECHT AB. DER RECHTSANWALT UND BÜRGERRECHTLER MARKUS HAINTZ MEINT DAZU:

"Ich übersetzte mal ein paar wesentliche Erkenntnisse aus diesem Beschluss:
Interessant sind vor allem die Seiten 7 und 8. Das Gericht stützt darin die Argumentation der Behörden, dass Demonstrationen von sogenannten "Querdenkern" präventiv verboten werden "müssen", da sich sogenannte "Querdenker" nicht an Regeln halten und das Infektionsrisiko dann bereits verwirklicht ist.

Mit dieser Begründung kann man jede Demonstration verbieten, die Mottos von "Querdenkern", der Freiheitsbewegung aufgreift, von Teilnehmern / Gruppen geteilt werden usw. Maßnahmenkritik wird damit wirksam unterbunden."
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