Journalistin Gaby Weber

Hallo in die Runde,
schlechte Nachrichten: wie Ihr wisst, wird am 4. Juni 2026 um 9.15 Uhr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über meine Klage gegen den Bundesnachrichtendienst verhandeln. Es geht – erneut – um die BND-Akten zur Festnahme des NS-Offiziers Adolf Eichmann im Jahr 1960 in Argentinien, die 65 Jahre nach den Ereignissen noch immer unter Verschluss gehalten werden sollen – obwohl das Bundesarchivgesetz dies ausschließt. Das BArchG sieht eine maximale Schutzfrist von 60 Jahren vor, ohne Verlängerungsmöglichkeit. Doch eine Woche vor dem Prozess verstarb mein langjähriger Anwalt Raphael Thomas. Und das macht es alles sehr kompliziert, wie Ihr Euch vorstellen könnt. Der Prozess findet trotzdem statt und es wird spannend: werden die Obersten Verwaltungsrichter mithilfe ihres F-Senats geltendes Gesetz aushebeln?

Wie Ihr wisst, hatte ich bereits 2008 - als erste Journalistin überhaupt - den BND auf Aktenherausgabe verklagt, relativ erfolgreich. Damals erhielt ich über den Gerichtsweg etwa 80 % der Unterlagen. Der Rest sollte geheim bleiben, da „die Vorlage der Akten dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde”, hieß es in der Sperrerklärung des Kanzleramts. Gemeint war der Mossad, der sich in seine Fabel von der "heldenhaften" Entführung Eichmanns aus Argentinien regelrecht verliebt hat. In jenem Prozess (2009) erkannte immerhin das Haus Merkel an, dass „das streitgegenständliche Archivgut nicht der 30 jährigen Schutzfrist unterliegt. Vielmehr gilt die 60-jährige Schutzfrist“.
Im Juni 2020, da waren genau diese 60 Jahre vergangen, beantragte ich erneut die kompletten und ungeschwärzten Eichmann-Akten des BND. Die Registriernummern und Aktenzeichen besitze ich ja. Doch der BND will trotz der eindeutigen Rechtslage etliche Dokumente nicht herausgeben. Die Sache landete beim F-Senat des Bundesverwaltungsgerichts. F steht für Fachsenat: ausgewählte Richter, die sich besonders um das Wohl der BRD sorgen. Er prüfte im sog. In-Camera-Verfahren hinter verschlossenen Türen, ob die Geheimhaltung der Behörde rechtmäßig sei – ohne meine Anwälte und ohne das erkennende Hauptsachegericht. Zur Freude des Kanzleramtes bejahte der F-Senat wieder die Notwendigkeit der Geheimhaltung, wonach selbst Dokumente aus den fünfziger Jahren noch bis mindestens 2042 streng geheim sein sollen - “zum Wohl des Bundes”, so der immer wiederkehrende Textbaustein. Über die gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Begrenzung von maximal 60 Jahren setzte er sich einfach hinweg, interessierte ihn nicht, er erwähnte die einschlägigen Paragraphen des Bundesarchivgesetzes nicht einmal. Dort steht nämlich: § 11 Schutzfristen: (1) Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre, sofern durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (...) § 12 (3) Das Bundesarchiv kann die Schutzfrist nach § 11 Absatz 3 um höchstens 30 Jahre verkürzen oder verlängern, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
Am Donnerstag wird in Leipzig der 10. Senat entscheiden, ob er den Beschluss des F-Senats für sein Urteil für bindend hält oder sich eine eigene, gesetzeskonforme Meinung erlaubt. Akzeptiert er den Beschluss und erklärt die in Frage stehenden Dokumente für weiter geheimhaltungsbedürftig, dann kann in Zukunft auf diese Weise auch die Folter legalisiert werden. Laut Gesetz ist diese zwar verboten, aber auch in diesem Punkt könnten Geheimdienstler argumentieren, dass Folter dem “Wohl des Bundes” nützen kann und “Third Parties” wie CIA und Mossad – auf deren Hilfe der BND angeblich bei der Bekämpfung des Terrorismus angewiesen ist – wenden die Folter ja auch an. Wer also zu diesem Klubs dazugehören will, muss mitspielen – so die Logik von BND, Kanzleramt und Fachsenat.
Ich wollte Euch nur kurz darüber informieren, morgen schreibe dazu einen längeren Artikel im Overton-Magazin. https://overton-magazin.de/

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